Christoph Schüll
„Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind keine Gegenspieler – davon bin ich überzeugt. Als Anwalt ist es daher nicht meine Aufgabe, Konflikte zu inszenieren, sondern Lösungen anzubieten. Weil ich beide Seiten vertrete, kann ich Fragestellungen aus beiden Perspektiven kompetent betrachten. Meine Mandanten profitieren von der Weitsicht, die sich daraus ergibt; sowohl außergerichtlich als auch im Prozess“, betont Christoph Schüll, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Aachen berät er Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und Personalräte in den Bereichen individuelles und kollektives Arbeitsrecht; zu seinen Schwerpunkten gehören außerdem das Reiserecht sowie das weite Feld des Vertragsrechts. Zudem betreibt er für Unternehmen das Forderungsinkasso.
Christoph Schüll studierte an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und an der Universität zu Köln. Nach dem Referendariat in Aachen begann er seine anwaltliche Tätigkeit zunächst in Köln, bevor er im Jahr 2014 in die Kaiserstadt zurückkehrte. Dort gründete er zusammen mit Paul Heit und Kerstin Weuffen eine gemeinsame Kanzlei.
Spezialisierungen
Seit Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit gilt sein großes Interesse vor allem dem Arbeitsrecht : „Der Perspektivwechsel macht für mich den Reiz dieses Rechtsgebiets aus. Hierin setze ich mich mit hohem Engagement und absoluter Professionalität für die Interessen meiner Mandanten ein“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
-
Aachener Anwalt Verein
-
Deutscher Anwaltverein
-
Arbeitsgruppe Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
-
Verband Deutscher Anwälte e.V.
-
Deutsch-Niederländischer Businessclub
Kanzlei Impressum
Impressum
Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung,
eingetragen beim Amtsgericht Essen, PR 4576
Anschrift
Heit Schüll Weuffen
Rechtsanwälte PartG mbB
Eifelstraße 1
52068 Aachen
Tel +49 (0) 241 50 40 52
Fax +49 (0) 241 50 40 54
info@hswrecht.de
Umsatz-StNr.: DE300311092
Verantwortliche Partner
Paul Heit
Christoph Schüll
Die Partner sind jeweils als Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen. Die berufsrechtliche Aufsicht übt die zuständige Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln aus. Für unsere Tätigkeit gelten folgende berufsrechtliche Regelungen, auf die wir hier gem. § 5 TMG zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme hinweisen möchten:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Partnerschaftsgesellschaft, einzelnen Gesellschaftern und Dritten ist, soweit diese nicht Verbraucher sind, Aachen.
Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Christoph Schüll
Eifelstraße 1
52068 Aachen
Berufshaftpflichtversicherung
Unsere Tätigkeit im Inland, im innereuropäischen Bereich sowie der Türkei ist mit einer Haftungssumme von bis zu 2,5 Mio EUR je Versicherungsfall versichert bei der HDI Versicherung AG, 30650 Hannover, Vers. Nr.: V-069-506-312-7. Es handelt sich um eine Versicherungsdeckung gem. § 8 Abs. 4 PartGG.
Allgemeine Informationspflicht
Informationspflicht nach § 36 VSBG: Außergerichtliche Streitschlichtung
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von € 50.000,00 kann die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, [www.s-d-r.org] als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden.
Alle Rechtsanwälte unserer Sozietät sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht zudem auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Köln. Die Vermittlungsstelle bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer ist jedoch keine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG.
Hinweis zur europäischen Streitbeilegung
Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Webseite
Gestaltung und Entwicklung:
und Pohlen – Büro für visuelle Kommunikation
www.und-pohlen.de