Fünf Sterne für die professionelle und äußerst freundliche Beratung. Alle Fragen wurden zeitnah beantwortet. Fachlich wie auch menschlich ist Frau Wüllrich uneingeschränkt zu empfehlen. Nochmals vielen herzlichen Dank!
Claudia Wüllrich
Strafverteidigerin - Fachanwältin für Strafrecht - Rechtsanwältin Claudia Wüllrich
Die Kanzlei der Rechtsanwältin Wüllrich ist seit ihrer Gründung im Jahr 1998 spezialisiert auf die Gebiete des
Strafrechts,
Betäubungsmittelstrafrechts,
Jugendstrafrechts,
Wirtschaftsstrafrechts und
Verkehrsstrafrechts.
Über ihren Notdienst ist sie bei Verhaftungen, Festnahmen auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende mobil unter: 0176 / 354 59 870 zu erreichen.
schnelle Terminsvergabe - Besprechungen auch per Video
Rechtsanwältin Wüllrich ist eine seit vielen Jahren sehr erfolgreiche Strafverteidigerin mit großer Wertschätzung durch ihre Mandanten
Ihr hohes Engagement für ihre Mandanten und ihr großes taktisches Können in Verfahren zeichnen sie aus.
Strafverfahren bedeuten für die Betroffenen eine erhebliche Belastung. Bei Anordnung von Untersuchungshaft sehen sie ihre bürgerliche Existenz bedroht. Rechtsanwältin Wüllrich setzt ihr ganzes Können für die Beendigung der Haft ein.
Mit ihren Mandanten arbeitet sie vertrauensvoll zusammen. Das Verteidigungskonzept ist für jeden Mandanten individuell, passgenau den Erfordernissen seiner Verteidigung entsprechend.
Den Titel einerl Fachanwältin für Strafrecht trägt sie seit 1997. Dieser Titel bedeutet, dass die Anwältin überdurchschnittliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf ihrem Fachgebiet hat.
Rechtsanwältin Wüllrich ist als Strafverteidigerin in München, in Bayern und dem gesamten Bundesgebiet tätig, sowohl als Wahlverteidigerin als auch als Pflichtverteidigerin.
Spezialisierungen
- Strafrecht (dazu zählen u.a. Körperverletzung, Tötungsdelikte, Diebstahl, Betrug,Sozialbetrug, Raub, Urkundenfälschung, Erpressung,, Sexualstraftaten)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugenstrafrecht (betrifft Personen, welche 14 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind)
- Wirtschaftsstrafrecht (dazu zählen u.a. sog. Korruptionsdelikte, Anlage- u. Subventionsbetrug, Delikte wegen Verstoßes gegen Geschäftsgeheimnisschutz)
- Insolvenzstrafrecht mit Bankrott, Bilanzstraftaten, Buchführungsdelikte
- Verkehrsstrafrecht
- Sexualstrafverfahren - hier sowohl Strafverteidigung von Beschuldigten als auch Nebenklagevertretung für Opfer
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Anklageschrift
- Bestechung
- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- BTMG
- Bußgeld
- Bußgeldverfahren
- Computerstrafrecht
- Diebstahl
- Drogen
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Jugendarrest
- Jugendstrafe
- Jugendstrafrecht
- Jugendstrafverfahren
- Körperverletzung
- Korruption
- Ladendiebstahl
- Mord
- Nebenklage
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Pflichtverteidiger
- Revision
- Revisionsrecht
- Stalking
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Totschlag
- U-Haft
- Umweltstrafrecht
- Unfall
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Vergewaltigung
- Verhaftung
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Zwangsprostitution
Meine Fachanwaltschaften
- Strafrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer München
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Münchener Anwaltverein e.V.
- Dt. Juristinnenbund e.V.
- Anwaltsgericht München
Kanzlei Impressum
mpressum
erforderlich nach § 5 n. F. Telemediengesetz (TMG) aufgrund des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
Rechtsanwältin Claudia Wüllrich
Fachanwältin für Strafrecht
Zeppelinstr. 73
81669 München
Tel.: 089 / 45 83 55 38
Fax: 089 / 44 888 96
Email: anwalt[at]rain-wuellrich[dot]de
Vertretungsberechtigte:
Wüllrich, Claudia Rechtsanwältin
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. gem. § 27 a UStG:
67181492308
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-AG, 80790 München
Rechtsanwälte sind aufgrund Bundesrechtsanwalts-
verordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflicht-
versicherung mit einer Mindestversicherungssumme
von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten
ergeben sich aus § 51 BRAO.
Name der Aufsichtsbehörde:
Körperschaft des öffentlichen Rechtes
= Rechtsanwaltskammer f. d. OLG-Bezirk
München
Tal 33
80331 München
Tel.: 089 / 53 2944 - 0
Fax: 089 / 53 29 44 - 28
Angabe der Kammer:
München
für den OLG-Bezirk München
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwältin
Staat der Verleihung:
Bundesrepublik Deutschland
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen
Für anwaltliche Tätigkeiten:
www.brak.de -> Berufsrecht
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Gestaltung & technische Umsetzung
Die Anwältin nimmt teil am Anwalt-Suchservice sowie
Mit Frau Rechsanwältin Aglaia Muth (www.muth-aglaia.de) verbindet sie ein kollegialer Austausch.
Bildnachweis
Quelle: © eyewire stock images CD, Link zum Bild
Häufig herrscht Unsicherheit darüber, wann sexualisiertes Verhalten eine Straftat darstellt, wie sexualisierte Übergriffe rechtlich einzuordnen sind und welche Strafen sie zur Folge haben können. Dieser Artikel wird daher einige Begriffe erläutern und die Strafmöglichkeiten , welche das Gesetz vorsieht, darlegen. Es werden auch die gesetzlichen Strafrahmen mitgeteilt. Ein Strafrahmen setzt die Mindeststrafe fest und die Höchststrafe. Welche Strafe in diesem Rahmen der Schuld gerecht wird, ist im gerichtlichen Verfahren unter Würdigung aller Umstände festzustellen. - sexuelle Belästigung als Straftat Gem. § 184 i Strafgesetzbuch (= StGB) begeht eine strafbare sexuelle Belästigung , "wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise ...
WeiterlesenEine Körperverletzung kann in verschiedenen Tatformen begangen werden. Die angedrohten Strafen unterscheiden sich dabei deutlich. Dieser Artikel stellt einige wesentliche, in der Praxis des Gerichtsalltags immer wieder vorkommende Tatvarianten und die gesetzlich angedrohten Strafen dar. 1) vorsätzliche Körperverletzung Diese ist in § 223 Strafgesetzbuch (= StGB) geregelt. Danach macht sich strafbar, wer einen anderen vorsätzlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn ein kurzer Schmerz gefühlt, eine Rötung verursacht wurde. Bereits ein Schubsen gegen den Brustkorb, eine leichte Ohrfeige können eine Körperverletzung darstellen. "Vorsätzlich" bedeutet nicht nur, dass jemand absichtlich ...
WeiterlesenDer Kauf jeglicher Waren erfolgt für viele über das Internet (Clearnet). Nicht anders ist dies häufig bei Drogenkäufen. Auch für diese gibt es Verkaufsplattformen im Clearnet, besonders aber auch im Darknet. Wenn Verkaufsplattformen für Betäubungsmittel wie Amphetamin, Crystal, Ecstasy, Kokain, Heroin, Marihuana durch die Polizei aufgedeckt wurden, sind eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen vermeintlich identifizierte Käufer die Folge. Welche Umstände können als Beweis für die Polizei gegen die vermeintlichen Käufer dienen? 1) Häufig werden in den Kontaktdaten der Verkaufswebsite, ohne Zuordnung zu einer Bestellung, Namen und Anschriften von Personen, eMailanschriften gefunden. Was bedeutet dies für einen Beschuldigten? Allein der ...
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