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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Strafrecht

Claudia Wüllrich

Kanzlei Wüllrich
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Strafverteidigerin - Fachanwältin für Strafrecht - Rechtsanwältin Claudia Wüllrich


Rechtsanwältin Wüllrich ist seit Gründung ihrer Kanzlei 1998 spezialisiert auf die Gebiete des

Strafrechts,

Betäubungsmittelstrafrechts,

Jugendstrafrechts,

Wirtschaftsstrafrechts,

Sexualstrafrechts und

Verkehrsstrafrechts.

Über ihren Notdienst ist sie bei Verhaftungen, Festnahmen auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende mobil unter:

0176 / 354 59 870 zu erreichen.

Rechtsanwältin Wüllrich verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung als Strafverteidigerin mit großer Wertschätzung durch ihre Mandanten. Sie arbeitet mit ihnen vertrauensvoll zusammen. Das Verteidigungskonzept ist für jeden Mandanten individuell. Die Erfordernisse der Verteidigung werden passgenau an den Mandanten ausgerichtet.

Sie zeichnet sich aus durch großes taktisches Können und scheut nicht den Konflikt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Ihre Mandanten schätzen ihr großes Engagement wie auch ihre Zugewandtheit und Offenheit für die Anliegen der Mandanten.

Den Titel einer Fachanwältin für Strafrecht trägt sie seit 1997. Dieser Titel bedeutet, dass die Anwältin überdurchschnittliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf ihrem Fachgebiet hat.

Rechtsanwältin Wüllrich ist als Strafverteidigerin in München, in Bayern und dem gesamten Bundesgebiet tätig, sowohl als Wahlverteidigerin als auch als Pflichtverteidigerin.

Kanzlei Wüllrich

Spezialisierungen

  • Strafrecht (dazu zählen u.a. Körperverletzung, Tötungsdelikte, Diebstahl, Betrug,Sozialbetrug, Raub, Urkundenfälschung, Geldfälschung, Erpressung)
  • Betäubungsmittelstrafrecht, Drogendelikte
  • Jugenstrafrecht (betrifft Personen, welche 14 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind)
  • Wirtschaftsstrafrecht (dazu zählen u.a. sog. Korruptionsdelikte, Anlage- u. Subventionsbetrug, Delikte wegen Verstoßes gegen Geschäftsgeheimnisschutz)
  • Insolvenzstrafrecht mit Bankrott, Bilanzstraftaten, Buchführungsdelikte
  • Verkehrsstrafrecht
  • Sexualstrafverfahren - sowohl Strafverteidigung des Beschuldigten als auch Vertretung der Geschädigten als Nebenklägerin

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Anklageschrift
  • Bestechung
  • Betäubungsmittelrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Bewährung
  • BTMG
  • Bußgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Computerstrafrecht
  • Diebstahl
  • Drogen
  • Durchsuchung
  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Hausdurchsuchung
  • Internetstarfrecht
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Mord
  • Nebenklage
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Pflichtverteidiger
  • Revision
  • Revisionsrecht
  • Stalking
  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
  • Straftat
  • Strafverteidiger
  • Strafverteidigung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Totschlag
  • U-Haft
  • Umweltstrafrecht
  • Unfall
  • Unterschlagung
  • Untersuchungshaft
  • Vergewaltigung
  • Verhaftung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zwangsprostitution
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Meine Fachanwaltschaften

  • Strafrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München
  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
  • Münchener Anwaltverein e.V.
  • Dt. Juristinnenbund e.V.
  • Anwaltsgericht München

Impressionen zur Kanzlei

Kanzlei Impressum

mpressum

erforderlich nach § 5 n. F. Telemediengesetz (TMG) aufgrund des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Rechtsanwältin Claudia Wüllrich

Fachanwältin für Strafrecht
Zeppelinstr. 73
81669 München

Tel.: 089 / 45 83 55 38
Fax: 089 / 44 888 96

Email: anwalt[at]rain-wuellrich[dot]de


Vertretungsberechtigte:
Wüllrich, Claudia Rechtsanwältin

Umsatzsteuer-Identifikationsnr. gem. § 27 a UStG:
67181492308

Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-AG, 80790 München

Rechtsanwälte sind aufgrund Bundesrechtsanwalts-
verordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflicht-
versicherung mit einer Mindestversicherungssumme
von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten
ergeben sich aus § 51 BRAO.

Name der Aufsichtsbehörde:
Körperschaft des öffentlichen Rechtes
= Rechtsanwaltskammer f. d. OLG-Bezirk
München

Tal 33
80331 München
Tel.: 089 / 53 2944 - 0
Fax: 089 / 53 29 44 - 28

Angabe der Kammer:
München
für den OLG-Bezirk München

Berufsbezeichnung:
Rechtsanwältin

Staat der Verleihung:
Bundesrepublik Deutschland

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen

Für anwaltliche Tätigkeiten:
www.brak.de -> Berufsrecht

Haftungshinweis:
Eine Haftung für die Inhalte externer Links übernehme ich trotz
sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle nicht. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Gestaltung & technische Umsetzung

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Die Anwältin nimmt teil am Anwalt-Suchservice sowie

www.diemuenchner.de

www.dasd.de

www.anwalt24.de

www.muenchen.de

www.anwalt.de

www.anwaltsverzeichnis.de

Mit Frau Rechsanwältin Aglaia Muth (www.muth-aglaia.de) verbindet sie ein kollegialer Austausch.

Bildnachweis

Quelle: © eyewire stock images CD, Link zum Bild

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Strafrecht

Sehr schnelle Terminvereinbarung, sehr freundlich und top Verteidigung auf jedenfall weiterzuempfehlen.

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Fünf Sterne für die professionelle und äußerst freundliche Beratung. Alle Fragen wurden zeitnah beantwortet. Fachlich wie auch menschlich ist Frau Wüllrich uneingeschränkt zu empfehlen. Nochmals vielen herzlichen Dank!

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neues Cannabisrecht - wie wird die strafbare Menge berechnet?
SternSternSternSternStern (1 Bewertung) 15.04.2025 Claudia Wüllrich
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Ausgangslage Das neue Cannabisrecht ist als Konsumcannabisgesetz =  KCanG am 1.4.24 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, den Umgang mit Cannabis(produkten) teilweise zu legalisieren. So ist erlaubt der Besitz von 30 g Cannabis zum Eigenkonsum, bis zu 60 g am eigenen Wohnsitz oder dort auch 3 Cannabispflanzen. Problemstellung Umstritten war, ob bei der Berechnung einer festgestellten Menge, die über den legalen Teil hinausgeht, dieser  "legale" Teil zunächst in Abzug zu bringen ist.  Oder gilt bei Überschreiten der Menge diese insgesamt als strafwürdig? Entscheidung Bundesgerichtshof Der Bundesgerichtshof ( = BGH) hat in einem Beschluß vom 24.4.24 entschieden, dass die "legale" Menge von einer festgestellten Menge zunächst  ...

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Beschuldigtenvernehmung - Rechte des Beschuldigten
07.03.2025 Claudia Wüllrich
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1 ) Beginn der Vernehmung   Einem Beschuldigten ist bei Beginn seiner Vernehmung mitzuteilen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. Zugleich ist er darüber zu belehren, dass es ihm freisteht, auszusagen oder nichts zu sagen und dass er sich jederzeit mit einem Anwalt beraten kann, auch bereits vor der 1. Vernehmung. So bestimmt es § 136 Strafprozessordnung (= StPO).   2) Aussageverweigerungsrecht = Schweigerecht   Die Formulierung, einem Beschuldigten steht es frei, zur Sache auszusagen, bedeutet, dass er das Recht hat, keine Aussage zu machen . Er hat ein sog. Aussageverweigerungsrecht . Er darf schweigen . Lediglich seine Personalien - wie sie im Personalausweis vermerkt sind - hat er anzugeben. So wird gewährleistet, dass niemand sich selbst zum ...

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Verhaftung - Festnahme - Untersuchungshaft: welche Rechte hat der Beschuldigte?
03.02.2025 Claudia Wüllrich
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Verhaftung / Vorläufige Festnahme Diese beiden Begriffe bedeuten das gleiche. Eine vorläufige Festnahme erfolgt durch die Polizei. Ein richterlicher Haftbefehl liegt (noch) nicht vor. Die Polizei hält einen solchen aber für möglich. Bei einer vorläufigen Festnahme muss der Beschuldigte mit der Polizei mitgehen, auch dann, wenn er davon ausgeht, nicht schuldig zu sein. Eine Aussage muss er aber nicht machen. Wenn die Polizei den Beschuldigten nicht wieder frei lässt, muss er spätestens am Tag nach der Festnahme dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Der entscheidet sodann, ob er gegen den Beschuldigten einen Untersuchungshaftbefehl erlässt.   Untersuchungshaft (= U-Haft) / U-Haftbefehl Damit ein Untersuchungs-Haftbefehl ergeht, ...

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