Trift 10 , 15963 Dahme
Vielseitige juristische Fragestellungen klärt Rechtsanwalt Thomas Radan aus der Kanzlei in Dahme.
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Das Landgericht München I entschied am 11. November 2025 ( Az. 42 O 14139/24 ), dass KI-Chatbots mit der vollständigen Wiedergabe von Songtexten Urheberrechte verletzen. Die erfolgreiche Klage der GEMA gegen OpenAI schafft damit klare rechtliche Vorgaben im Bereich KI und Urheberrecht, die auch für andere Branchen relevant sind. Die „Memorisierung“ als Kernproblem der KI-Systeme Die technische Kapazität von Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, urheberrechtlich geschützte Inhalte auf einfache Benutzeraufforderung hin nahezu originalgetreu zu reproduzieren , bildete den zentralen Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung. Dieses Phänomen wurde vom Gericht als Memorisierung klassifiziert. Das LG München I sieht in der dauerhaften Speicherung von Werken in einem KI-Modell eine...
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Das Oberlandesgericht Dresden hat am 30. Juni 2025 ( Az. 4 U 549/25 ) entschieden, dass das wiederholte Löschen und Wiedereinstellen einer zulässigen negativen Online-Bewertung durch einen Kunden keinen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellt. Damit zieht das Urteil eine deutliche Grenze für den Rechtsschutz bei Online-Bewertungen und unterstreicht zugleich die zentrale Rolle der Meinungsfreiheit. Die rechtliche Gratwanderung bei Online-Bewertungen: Meinungsfreiheit versus Gewerbeschutz Online-Bewertungen sind für Unternehmen wichtig, können aber deren Ruf gefährden. Das OLG Dresden stellt klar: Die Meinungsfreiheit überwiegt meist gegenüber dem Schutz des Gewerbes, solange keine unwahren Tatsachen oder Beleidigungen vorliegen. Gerichte entscheiden hier zugunsten freier...
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Das Verwaltungsgericht Mainz (Az. 3 K 569/24.MZ ) hat entschieden, dass die Wahl des Ersten Beigeordneten einer Ortsgemeinde zu wiederholen ist, weil zwei Stimmzettel fälschlich für ungültig erklärt wurden. Handschriftliche Nein-Stimmen nicht anerkannt Zwei Ratsmitglieder wandten sich gegen die Wertung von Stimmzetteln bei der Wahl des Ersten Beigeordneten im Jahr 2024. Für die Abstimmung lagen den Mitgliedern des Ortsgemeinderates doppelt gefaltete Wahlzettel vor, auf denen die Alternativen „ja“ und „nein“ jeweils mit einem Ankreuzfeld vorgedruckt waren. Da nur ein Bewerber zur Wahl stand, hing das Ergebnis allein von den abgegebenen Zustimmungen oder Ablehnungen ab. Der Wahlausschuss stellte nach Auszählung zunächst 10 gültige Ja-Stimmen und 8 gültige Nein-Stimmen fest. Zwei weitere...
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