Daniel Balzert LL.M.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Arbeitsleben vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, vertrete ich Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck. Auch Betriebsräten stelle ich meine Erfahrung zur Verfügung.
Arbeitsrechtliche Beratung kann bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses sinnvoll sein, etwa bei einer diskriminierenden Stellenausschreibung oder Bewerberauswahl. Auf die erfolgreiche Bewerbung folgt die Vereinbarung eines Arbeitsvertrages. Mit diesem Vertrag wird die Basis für das zukünftige Berufsleben geschaffen: Aufgabenbereich, Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubsansprüche werden unter anderem geregelt. Anwaltlicher Rat schafft hier Rechtssicherheit.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Kanzlei Impressum
Impressum
Daniel Christian Balzert, LL.M.
BALZERT ARBEITSRECHT
Herner Str. 349
44807 Bochum
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail-Adresse: info@balzert-arbeitsrecht.de
Telefon: + 49 234 414790-10
Telefax: +49 234 414 790-20
Vertretungsberechtigte
Vertretungsberechtigt: Daniel Christian Balzert
Nicht vertretungsberechtigt: Frau Sylvia Booz (freie Mitarbeiterin)
Berufshaftpflichtversicherung
Räumliche Geltung: Deutschland , EU
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt Daniel Balzert:
Name und Sitz des Versicherers: Allianz Versicherungs-AG 10900 Berlin
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwältin Sylvia Booz:
Name und Sitz des Versicherers: Exali AG, Augsburg
Aufsichtsbehörde
http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Berufsbezeichnung
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Land in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: Deutschland
Kammer
Website und Kontakt der Kammer: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18 59063 Hamm
Telefon: +49 (2381) 98 50 00 +49 (2381) 98 50 00
Telefax: +49 (2381) 98 50 50
E-Mail: info@rak-hamm.de
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG - Stand: zuletzt geändert 26.10.2003) Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession
Regelungen einsehbar unter:
https://www.brak.de/seiten/06.php
Haftungs- und Urheberrechtshinweise
Hinweise auf Rechtsverstöße: Sollten Sie innerhalb unseres Internetauftritts Rechtsverstöße bemerken, bitten wir Sie uns auf diese hinzuweisen. Wir werden rechtswidrige Inhalte und Links nach Kenntnisnahme unverzüglich entfernen.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.