Finkenweg 3 , 67146 Deidesheim
Effiziente juristische Konfliktlösungen stellen wir sicher bei Rechtsanwalt Holger Leonhard durch professionelles Engagement hier in der Kanzlei.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Wer als Beamter wegen gesundheitlicher Einschränkungen in den Ruhestand versetzt wird, setzt im Streit oft auf Fehler im ärztlichen Gutachten. Doch ein knappes oder aus Sicht des Betroffenen unzureichendes Gutachten reicht nicht immer aus, um die Zurruhesetzung zu kippen. Entscheidend kann sein, ob sich die Dienstunfähigkeit aus der Gesamtschau der medizinischen Unterlagen und der übrigen Umstände ergibt. Für Polizeibeamte und andere Beamte ist die Entscheidung deshalb praktisch wichtig, weil formale Kritik am Gutachten im Prozess nicht genügt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag eines Polizeihauptkommissars auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der Beamte wandte sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand. Das Gericht sah keine ernstlichen Zweifel an der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung...
weiter lesen
Wer ein arbeitsgerichtliches Urteil erst Monate nach der Verkündung zugestellt bekommt, vermutet schnell einen Verfahrensfehler. Gerade im Berufungsverfahren kann das wichtig sein, weil § 72b ArbGG eine besondere Fünfmonatsfrist für vollständig abgefasste Urteile vorsieht. Das Bundesarbeitsgericht stellt nun klar: Es kommt nicht darauf an, ob das Urteil innerhalb der Frist körperlich beim zuständigen Urkundsbeamten angekommen ist. Entscheidend kann genügen, dass das vollständig unterschriebene Urteil rechtzeitig bei der gemeinsamen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesarbeitsgericht hat die sofortige Beschwerde des Klägers zurückgewiesen. Die Fünfmonatsfrist des § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist gewahrt, wenn das vollständig abgefasste und unterschriebene Urteil...
weiter lesen
Wer ein Wettbüro in der Nähe einer Schule oder Suchtberatungsstelle betreibt, kann sich nicht ohne Weiteres auf alte Standortentscheidungen verlassen. Auch bestehende Wettvermittlungsstellen müssen im Saarland grundsätzlich den Mindestabstand von 250 Metern einhalten. Das ist vor allem für Betreiber relevant, die ihren Standort schon vor der aktuellen Glücksspielregelung genutzt haben. Der zuständige Senat hat die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes abgelehnt. Das Wichtigste in Kürze 250 Meter Abstand : Wettvermittlungsstellen müssen im Saarland Abstand zu Einrichtungen halten, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, sowie zu Suchtberatungsstellen. Kein automatischer Bestandsschutz : Eine bestehende oder früher geduldete Wettvermittlungsstelle darf...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!