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Hans Jörg Metz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt in Diez
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Sozialrecht
Wenn die Krankenkasse ihr Geld zurückhaben möchte: Regressansprüche im Schadensfall
Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen bedeutet, dass diese im Schadensfall eine Rückforderung gegen Unfallverursacher anstrengen können. Diese Ansprüche unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen, wobei die Beweislast oft umstritten ist. Sie sind entscheidend für die finanzielle Verantwortung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Sozialversicherten im Schadensfall.
Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen: Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für Regressansprüche der gesetzlichen Krankenkassen ist § 116 SGB X, der den Forderungsübergang auf die Krankenkasse regelt, sobald diese Heilbehandlungskosten übernimmt. Bei Arbeitsunfällen gelten die speziellen Vorschriften der §§ 104 ff. SGB VII, die besondere Haftungsprivilegien vorsehen. Ein Regress ist hier nur bei grober ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Klare Grenzen: Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier kann ein Grund für fristlose Kündigung sein
Das Arbeitsgericht Siegburg hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2024 (Az.: 3 Ca 387/24) die fristlose Kündigung eines Außendienstmitarbeiters – der auf Wiedereinstellung geklagt hatte– bestätigt. Er soll während einer Betriebsfeier eine Kollegin sexuell belästigt haben. Der Fall zeigt, dass auch in vermeintlich lockeren Situationen am Arbeitsplatz Grenzen des Anstands nicht überschritten werden dürfen.
Der Vorfall – Übergriff auf Betriebsfeier und die Folgen
Bei der Betriebsfeier im März 2024 schlug der Mitarbeiter (im Urteil der Kläger) – vermutlich durch Konsum von Alkohol beeinträchtigt – einer Kollegin auf den Po und hielt sie fest, obwohl sie sich von ihm lösen wollte. Zudem äußerte er anstößige Bemerkungen und zog die Frau erneut zu sich heran, obwohl sie ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Weihnachtsgeld auch nach Kündigung: Wann der Anspruch bleibt
Das Thema „ Weihnachtsgeld trotz Kündigung “ ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großer Bedeutung, insbesondere wenn sie das Unternehmen verlassen und dennoch einen Anspruch auf Sonderzahlungen erwarten. Ein entscheidender Aspekt hierbei ist, ob eine Kündigung den Anspruch auf Weihnachtsgeld ausschließt, insbesondere unter Berücksichtigung von § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Jüngste Gerichtsurteile zeigen, dass geringfügige Abweichungen von Tarifverträgen erhebliche Auswirkungen auf den Anspruch haben können.
Kein Weihnachtsgeld bei Kündigung? Die rechtliche Grundlage
In einem vorliegenden Fall entschied das Arbeitsgericht München über den Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Weihnachtsgeld, nachdem sie selbst gekündigt hatte und das Unternehmen zum 31. Dezember 2023 verließ. ... weiter lesen