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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Allgemein
Richtig mahnen - So kommen Sie an Ihr Geld
Nichts ist ärgerlicher als offene Rechnungen. In manchen Branchen kommt es häufig vor, dass die Schuldner ihre fälligen Rechnungen nicht begleichen. Fraglich ist dann, wie der Gläubiger schnell und ohne erheblichen Aufwand an seine Forderung kommt. Ein Gerichtsverfahren ist dabei nicht immer der richtige Weg, da damit oft Kosten und großer zeitliche Aufwand verbunden ist.
Rechnung richtig ausstellen
Grundvoraussetzung um einen Schuldner überhaupt mahnen zu können ist, dass die Rechnung richtig erstellt wurde, dem Rechnungsempfänger nachweißlich zugegangen ist und die Rechnung auch fällig ist.
Aus der Rechnung muss ersichtlich sein, für welche Leistung der Schuldner den Gläubiger zu bezahlen hat. Darüber hinaus muss der Empfänger erkennen ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Schmerzensgeld auch 2 Jahre nach Unfall
Coburg/Berlin (DAV). Auch wenn ein Unfall schon länger zurückliegt, können Schmerzensgeldforderungen noch erfolgreich sein. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 16. November 2011 (AZ: 5 U 158/11).
Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit rutschte ein Pkw in den Straßengraben und überschlug sich. Die 14jährige Beifahrerin ließ sich unmittelbar nach dem Unfall wegen Beschwerden an der Halswirbelsäule untersuchen. Man fand jedoch keine Anhaltspunkte für Verletzungen der Wirbelsäule Knochen. Die Schmerzen der jungen Frau nahmen jedoch in der Folgezeit kaum ab. Sie suchte verschiedene Ärzte deswegen auf. Erst etwa zwei Jahre nach dem Unfall diagnostizierten ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag und Sperrfristen beim Bezug von ALG
Auf den ersten Blick ist ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine echte Alternative zu einer Kündigung. Dies liegt vor allem daran, dass innerhalb eines Aufhebungsvertrags häufig eine hohe Abfindung vereinbart wird und der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag schnellstmöglich beenden kann. Doch der erste Schein trügt. Ein Aufhebungsvertrag kann für den ehemaligen Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben. Insbesondere kann die Abfindung zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes I führen .
Ein Aufhebungsvertrag führt zur Sperrzeit
In Deutschland herrscht grundsätzlich das „Beschäftigungsgebot“. Arbeitnehmer sollen ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen und sich vertragstreu verhalten. Nach dem § 159 Abs.1 Nr. 1 SGB III ... weiter lesen