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Volker M. Sülzle
Adresse Icon Lessingstr. 20 , 78166 Donaueschingen

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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

Asylverfahren: Widersprüche können Berufung blockieren
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(3 Bewertungen)18.06.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Asylverfahren: Widersprüche können Berufung blockieren

Wer im Asylverfahren angehört wird, muss seine Geschichte später nicht Wort für Wort wiederholen. Riskant wird es aber, wenn zwischen Anhörung beim Bundesamt und mündlicher Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nicht aufgelöste Widersprüche und Unstimmigkeiten stehen bleiben. Genau daran scheiterte ein Kläger, der die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden erreichen wollte. Für Asylbewerber ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Eine Berufung im Asylverfahren wird nicht schon zugelassen, weil die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts angegriffen wird. Das Wichtigste in Kürze Das OVG NRW lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Ein Asylbewerber muss Aussagen nicht 1:1 wiederholen. Entscheidend können aber ungeklärte Widersprüche sein. Bloße...

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Klinik-Finanzierung: Wer zu spät klagt, kann Zahlungen nicht mehr stoppen
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(2 Bewertungen)17.06.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Klinik-Finanzierung: Wer zu spät klagt, kann Zahlungen nicht mehr stoppen

Wer staatliche Zahlungen an einen Konkurrenten angreifen will, darf nicht erst warten, bis die Höhe der Förderung sichtbar wird. Genau daran ist eine Trägerin gemeinnütziger Kliniken vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Sie wollte künftige Ausgleichsleistungen des Landes Berlin an die kommunale Krankenhausgesellschaft Vivantes verhindern. Das Gericht stellte jedoch darauf ab, dass der zugrunde liegende Verwaltungsakt schon seit 2020 hätte angefochten werden müssen. Die Entscheidung ist vor allem für Krankenhausträger und andere Einrichtungen wichtig, die öffentliche Finanzierungen von Mitbewerbern rechtlich überprüfen lassen wollen. Sie zeigt: Entscheidend kann nicht erst die einzelne spätere Zahlung sein, sondern bereits der Verwaltungsakt, der solche Zahlungen ermöglicht. Das Wichtigste in Kürze...

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Berufskrankheit an den Händen: Anerkennung reicht nicht für eine Rente
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(1 Bewertung)16.06.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Berufskrankheit an den Händen: Anerkennung reicht nicht für eine Rente

Wer wegen schwerer Hautprobleme an den Händen seinen Beruf aufgeben muss, rechnet oft mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch eine anerkannte Berufskrankheit führt nicht automatisch zu einer Verletztenrente . Entscheidend ist, wie stark die beruflich verursachten Folgen nach Aufgabe der belastenden Tätigkeit noch die Erwerbsmöglichkeiten einschränken. Für Beschäftigte mit Hauterkrankungen, etwa bei handwerklichen, gärtnerischen oder hausmeisterlichen Tätigkeiten, ist diese Entscheidung deshalb besonders wichtig. Das Wichtigste in Kürze Ein früherer Gärtner und Hausmeister hatte eine anerkannte Berufskrankheit 5101 wegen einer schweren Hauterkrankung an den Händen. Er verlangte eine Verletztenrente ab 20. April 2020, weil er seine Tätigkeit aufgegeben hatte und weiter...

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