Dorothee Müller





Frau Rechtsanwältin Müller aus Wiesbaden ist auf ein Rechtsgebiet spezialisiert. Sie vertritt ihre Mandanten im Bereich Arbeitsrecht. Sie ist davon überzeugt, dass sie ihre Mandanten dann besonders gut vertreten kann, wenn sie selbst über erhebliche spezialisierte Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet verfügt.
Aufgrund ihrer praktischen und theoretischen Erfahrungen hat ihr die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Zusatz Fachanwalt für Arbeitsrecht erteilt.
Zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit hat sie sich bereits auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert und war in der Zeit von 2009 – 2011 bei Deutschland größter Fachkanzlei für Arbeitsrecht beschäftigt. Dort hat sie allein im Jahr 2010 mehr als 300 Mandanten im Arbeitsrecht vertreten.
Frau Rechtsanwältin Müller vertritt ihre Mandanten, wenn eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wurde, wenn die Parteien über die Wirksamkeit einer Abmahnung streiten, oder wenn sie sich uneinig sind, ob noch Gehalt oder Überstunden zu bezahlen ist oder Urlaub nicht genommen wurde. Manchmal ist es in diesen Fällen möglich, außergerichtlich eine Lösung zu finden, es kann aber auch erforderlich sein, seine Rechte auf den Klagewege geltend zu machen. Oft verhandeln die Parteien auch über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Es steht dann oft eine fristlose Kündigung oder eine ordentliche Kündigung im Raum.
Die Gründe für eine Kündigung können vielfältig sein. Hier herrschen oft auch Irrtümer über die Gründe.
Viele Betroffene fragen sich in diesem Zusammenhang, wie ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht überhaupt abläuft.
Hin und wieder steht auch ein Betriebsübergang an und die Beschäftigten sind verunsichert. Es können Fragen über den Dienstwagen aufkommen. Häufig ist der Arbeitnehemr auch nicht mit seinem Zeugnis einverstanden.
Arbeitgeber sehen sich zuweilen hohen Forderungen der ULAK bzw. SOKA-Bau ausgesetzt.
Auch benötigt ein Betriebsrat häufig Rechtsberatung und auch Vertretung zum Beispiel bei einer Betriebsänderung und einem damit verbundenen UInteressenausgleich / Sozialplan.
Frau Müller vertritt ihre Mandanten auch, wenn sie sich mit ihrem Arbeitgeber über Urlaub oder eine Krankheit, Fragen des Mutterschutzes und die Ausgestaltung von Elternzeit uneinig sind.
Für Bestandsmandanten bietet sie auch die Vertretung im Familienrecht an.
Im Familienrecht ist Frau Müller auf die das Thema "Trennung und Scheidung" spezialisiert.
Wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben und über die Rechtslage aufgeklärt werden möchten, d.h. was nun noch auf Sie zukommen wird und was es künftig zu beachten gilt, steht sie Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Wenn sich für Sie die Frage stellt, ob der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll ist oder Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung schliessen möchten, macht eine Beratung ebenfalls Sinn.
Wenn Sie die Scheidung beantragen wollen, so kann Frau Müller dies ebenfalls bei dem zuständigen Gericht für Sie tun. Sie wird Ihre Interessen dann bei dem Scheidungsprozess vertreten.
Frau Müller aus Wiesbaden freut sich, mit Ihnen über ihr Anliegen, Details und erste Schritte zu sprechen. Das Büro befindet sich in Wiesbaden in der Taunusstraße 44.
Spezialisierungen
- Arbeitsrecht
- Vertretung des Betriebsrat oder der Geschäftsführung
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- CDU Hessen
Kanzlei Impressum
Impressum
Rechtsanwaltskanzlei Müller
Rechtsanwältin Dorothee Müller
Taunusstraße 44
65183 Wiesbaden
Telefon 0611 13 75 278
Inhaltlich verantwortlich iSd § 55 Abs. 2 RStV, § 5 TMG, § 6 TDG:
Rechtsanwältin Dorothee Müller (Adresse s.o.)
Informationen nach dem Teledienstgesetz (TDG), der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringen (DL-InfoV) und Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV):
Dorothee Müller ist Rechtsanwältin der Bundesrepublik Deutschland, berechtigt, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ zu führen und Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de
Anzuwenden sind folgende berufsrechtliche Vorschriften:
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Einen schnellen Zugriff auf die genannten berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 5 TMG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de
Steuernummer: 04384900873
Haftpflichtversicherung:
HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG, Georgstraße 44, 30159 Hannover
http://www.hdi-gerling.de
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht oder des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten. Für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten besteht Leistungspflicht nur in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.
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