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Wir sind eine auf das Zivil-, Verkehrs-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleisitz in der Stadt Eberswalde, nordöstlich von Berlin, und einer Zweigstelle in Berlin-Pankow. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor Amts- …
L.-Sandberg-Str. 2 , 16225 Eberswalde
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Eisenbahnstr. 37 b , 16225 Eberswalde
Verantwortungsvolle Rechtsfragen bearbeitet Rechtsanwalt Remo Paulitschke mit dem Kanzleisitz in Eberswalde.
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Wer beim Wechsel in die 5. Klasse keinen Platz an der Wunschschule bekommt, hofft oft auf ein späteres Nachrücken. Besonders naheliegend scheint das, wenn nach der ersten Verteilung Plätze wieder frei werden. Die Entscheidung zeigt aber: Ein Widerspruch gegen die Ablehnung verschafft nicht automatisch eine zweite Chance, wenn die Schule rechnerisch weiterhin voll ist. Betroffen sind vor allem Eltern und Kinder in Hamburg, die nach der Schulplatzvergabe auf frei werdende Plätze an einer begehrten Stadtteilschule setzen. Das Wichtigste in Kürze Der Eilantrag auf vorläufige Zuweisung an die A.-Schule in Jahrgangsstufe 5 blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts bestand kein Anspruch auf Aufnahme an genau dieser Schule. Ein Nachrückverfahren muss allenfalls dann stattfinden, wenn die Kapazität...
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Wer sich im öffentlichen Dienst auf eine Beförderung bewirbt, verlässt sich oft auf gute Beurteilungen. Doch selbst Bestnoten in einzelnen Merkmalen garantieren keinen Anspruch darauf, eine Beförderungsentscheidung vorläufig zu stoppen. Praktisch wichtig ist die Entscheidung für Beamte, die in einem Konkurrentenstreit gegen die Auswahl anderer Bewerber vorgehen wollen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat klargestellt: Auch Zweifel an einer Beurteilung helfen nicht weiter, wenn der Bewerber bei einer neuen Auswahlentscheidung offensichtlich chancenlos wäre. Das Wichtigste in Kürze Ein Beamter wollte per Eilverfahren verhindern, dass sechs Beförderungsplanstellen nach A9_vz BBesO mit anderen Bewerbern besetzt werden. Das Gericht sah zwar erhebliche Bedenken an seiner Beurteilung, hielt ihn...
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Wenn mehr Kinder an eine weiterführende Schule wollen, als Plätze vorhanden sind, entscheidet häufig ein Losverfahren . Dabei müssen aber nicht immer alle Bewerber unmittelbar in dieselbe Verlosung einbezogen werden: Härtefälle können vorab berücksichtigt werden. Die Entscheidung betrifft die Frage, wann ein Platz an der Wunschschule trotz knapper Kapazitäten vorrangig vergeben werden darf und wann nicht. Das Wichtigste in Kürze Ein Schüler bekam im Eilverfahren keinen vorläufigen Platz in der Jahrgangsstufe 5 einer Gesamtschule. Die Schule durfte zunächst Härtefälle berücksichtigen; die danach für Regelkinder offenen Plätze wurden in den Leistungsgruppen verlost. Schwere gesundheitliche Einschränkungen mit erheblicher Mobilitätsbeeinträchtigung können einen Härtefall rechtfertigen....
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