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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 22. April 2026 (Az. 10 A 1089/26.A) die Anträge eines Klägers abgelehnt. Betroffen waren sowohl der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe als auch der Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren. Keine Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht Nach Auffassung des Gerichts sind die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe nicht erfüllt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete. Maßgeblich seien dabei § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Berufung nicht zuzulassen Auch der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg. Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) lehnte das Gericht ab. Der Kläger...
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Beschluss vom 15. April 2026 (Az. 18 B 1271/25) eine Beschwerde in einem ausländerrechtlichen Eilverfahren teilweise als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Den Streitwert setzte das Gericht für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000 Euro fest. Beschwerde teils unzulässig Unzulässig war die Beschwerde nach Auffassung des Gerichts, soweit sie sich gegen die Ziffern 1, 3 und 4 einer Ordnungsverfügung vom 16. September 2025 richtete. Zur Begründung führte der Senat aus, die Beschwerde genüge insoweit nicht den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, weil sie sich nicht mit den entsprechenden Ausführungen im angegriffenen Beschluss auseinandersetze. Dies betreffe sowohl die...
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Ein Münchner hat vor dem Amtsgericht München vergeblich versucht, von seiner Haftpflichtversicherung 3.715,84 Euro zu erhalten. Er hatte diesen Schadensbetrag nach dem geschilderten Vorfall in bar an seinen Bruder übergeben und den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Nach dem im Verfahren dargestellten Geschehen besuchte der Kläger seinen Bruder im Januar 2025. Vor dem Haus rutschte er aufgrund der Witterungsverhältnisse aus, taumelte und konnte sich an einem dort geparkten neuen Mercedes-Geländewagen seines Bruders mit der Hand am Trittbrett abfangen. Dabei seien durch Metall-Applikationen an seiner Winterjacke sowie durch Steinchen auf dem Trittbrett deutlich sichtbare Kratzer am Fenster sowie am Trittbrett entstanden. Die Netto-Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag bezifferte der Kläger auf 2.548,80 Euro, die...
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