Leinestr. 36a , 37574 Einbeck-Greene
Herr Rechtsanwalt Michael Markowsky steht Ihnen professionell bei Rechtsproblemen bei und gewährleistet eine bestmögliche Vertretung, in der Kanzlei vor Ort.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Juni 2025 (Az. 2 AZR 96/24 (B)) etabliert den Rechtsgrundsatz, dass Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen wirksamen Verzicht auf das qualifizierte Arbeitszeugnis erklären können. Diese juristische Präzisierung limitiert die Gestaltungsmöglichkeiten in Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, konsolidiert den Arbeitnehmerschutz und unterstreicht die fundamentale Bedeutung der Rechtsprechung zum Arbeitszeugnis Verzicht im nationalen Arbeitsrecht. Gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) normiert. Diese Bestimmung hat die Aufgabe, neben der Beschreibung der Art und Dauer der Tätigkeit, eine umfassende Beurteilung der Leistung und...
weiter lesen
Das Landgericht Berlin II hat in seiner Entscheidung vom 20. August 2025 ( Az. 2 O 202/24 ) erkannt, dass die unbefugte Nutzung einer KI-generierten Stimmen-Nachahmung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gericht verurteilte einen YouTuber zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Das Urteil klärt, dass der vermögenswerte Gehalt des Stimmrechtsschutzes im KI-Kontext auch vor Deepfakes geschützt ist. Dies ist ein klares Signal an alle Unternehmen, die KI kommerziell nutzen. Das Recht an der eigenen Stimme: Mehr als nur Akustik Das Urteil unterstreicht die gefestigte Rechtsprechung: Die eigene Stimme genießt umfassenden Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht . Zwar fehlt eine spezifische gesetzliche Regelung wie beim Bildnisschutz (§§ 22 ff. KUG), dennoch erstreckt sich dieser Schutz...
weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2025 (I ZR 183/24) klargestellt, dass die Bewerbung einer Preisermäßigung strenge Transparenzanforderungen erfüllen muss. Für Unternehmen, die mit Rabatten werben, bedeutet dies eine wesentliche Verschärfung der Compliance-Pflichten. Das Urteil betrifft alle Akteure im E-Commerce und stationären Handel und legt fest, wie der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Aktion, der sogenannte Referenzpreis, anzugeben ist. Rabatt vs. niedrigster Gesamtpreis: Das Transparenzgebot bei der Preisermäßigung Die BGH-Entscheidung zu § 11 Abs. 1 PAngV verlangt, dass bei Preisermäßigungen stets der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Referenzpreis angegeben werden muss. Es reicht nicht aus, diesen Preis lediglich beiläufig oder...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!