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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Videosprechstunde: Ist künftig eine Krankschreibung ohne Arztbesuch möglich?
Gerade in Corona-Zeiten finden es viele Arbeitnehmer lästig, wenn sie für eine Krankschreibung ihren Arzt aufsuchen müssen. Dies können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen möglicherweise bald ersparen. Wer als Arbeitnehmer krank wird und aufgrund dessen arbeitsunfähig ist, muss sich unverzüglich bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Hierfür gibt es keine speziellen formellen Anforderungen. Es reicht aus, wenn der Mitarbeiter möglichst schnell bei seinem Arbeitgeber anruft oder ihm eine E-Mail schreibt. Er muss ihm darin mitteilen, wie lange er voraussichtlich nicht arbeiten kann. Arbeitnehmer zur Krankschreibung verpflichtet Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer allerdings nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG auch eine ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Keine Militaria-Artikel mit NS-Bezug auf Internationaler Waffenbörse
Ansbach (jur). Die Internationale Waffenbörse in Nürnberg muss auf den Verkauf von Militaria-Artikeln mit NS-Bezug verzichten. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einem am Donnerstag, 11. April 2013, bekanntgegebenen Beschluss eine entsprechende Auflage der Stadt Nürnberg bestätigt und den Antrag der Veranstalterin auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt (Az.: AN 4 S 13.00697).
Bei einem Handel mit solchen Gegenständen direkt am früheren „Reichsparteitags“-Gelände der NSDAP würde „der Eindruck einer Verharmlosung oder Tolerierung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entstehen“, so die Richter in ihrem Beschluss vom 9. April 2013. Die „Internationale Waffenbörse Nürnberg“ soll vom 12. April bis 14. April 2013 stattfinden.
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Banken haben keine Auskunftspflicht über ihre Gewinnmargen
Karlsruhe (jur). Beim Verkauf von Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman Brothers mussten deutsche Banken Anleger nicht über von Lehman gezahlte Provisionen informieren. Das entschied am Dienstag, 26. Juni 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu vier Klagen gegen die Commerzbank (Az.: XI ZR 259/11, XI ZR 355/10 und weitere). Danach müssen Banken generell keine Angaben zu ihren eigenen Gewinnen und Gewinnmargen machen.
Die Anleger hatten bei der Commerzbank im Februar 2007 „Global Champion Zertifikate“ der niederländischen Lehman-Tochter für bis zu 300.000 Euro gekauft. Der Wert der Zertifikate war an drei Aktienindizes gekoppelt. Lehman in den USA stellte „Bonuszahlungen“ in Höhe von 8,75 Prozent in Aussicht und garantierte die Rückzahlung der Einlagen. Mit der ... weiter lesen