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Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten. An die Stelle des Verschiedenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Rechte und Pflichten wird. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Aachen


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Aachen

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Sind Erbvertrag und das Testament eine sog. letzte Verfügung?

Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für sein Vermögen zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Vorerben und Ersatzerben bestimmt werden. Zudem kann er Anordnungen festsetzen, welche von Erben zu erfüllen sind, um auch wirklich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man indes das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mind. zwei Personen erforderlich. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Nachkommen erbberechtigt. Jedoch wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehegatten im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Zwar hat der Erblasser generell das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.

Welche Gründe, Konsequenzen, Vorgehen gibt es beim Ausschlagen des Erbes?

Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn genauso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Den Pflichtteil erhalten sie bloß dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Warum sollte bei Differenzen mit Miterben Rat und Unterstützung bei einem Anwalt geholt werden?

Das Erbrecht ist schwierig. Gerade Rechtslaien fehlt es meist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Aus diesem Grund tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und dies nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Aachen sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Aachen ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Fragen zu erhalten wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Aachen ein idealer Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt im Erbrecht aus Aachen als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und Beträge geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche fachliche Kompetenz, die sicherstellt, dass Klienten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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