Anwalt Erbrecht Aichach – Fachanwälte finden!

Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wer das Vermögen eines Verblichenen bekommt und auf welche Weise das geschieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Erbausschlagung, Vermächtnis, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Erbschaft – Testament, Erbvertrag und wer hat Anrecht auf einen Pflichtteil?

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Das Testament stellt ebenso wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Vorerben und Ersatzerben bestimmt werden. Außerdem kann er Anordnungen festsetzen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Obendrein können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugesprochen werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Allerdings kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament in keinem Fall alleine verfasst werden. Es müssen vielmehr stets mindestens zwei Personen zugegen sein. Er muss überdies notariell beurkundet werden. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Sofern kein Testament und kein Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Allerdings ist es der Wunsch zahlreicher Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Angehörigen steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Ehegatte, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Indes ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor dem Notar abgeschlossen werden, § 2348 BGB.

Enterbung: Ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Möglichkeit, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Vermögen. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss das deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Erbvertrag oder ein Testament erforderlich. Hierin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Verwandte, den Pflichtteil bekommen. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Bei Streit mit der Erbengemeinschaft sollte man nicht zögern und sich schnell von einem Anwalt beraten lassen

Das Erbrecht ist komplex und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu kontaktieren. In Aichach sind ein paar Anwälte und Anwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht gehört. Ein Fachanwalt im Erbrecht in Aichach ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenso als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Auch kann er bei der Klärung grundlegender Rechtsfragen helfen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Testament oder eine Erbvertrag? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Aichach ein idealer Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt zum Erbrecht in Aichach nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt im Erbrecht kann auf diese dringend nötigen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.


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