Anwalt Erbrecht Amberg – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Amberg (© oxie99 - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in seiner Vielfältigkeit und aufgrund der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine extrem komplexe rechtliche Materie. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verstorbenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen unter anderen zur Testamentsvollstreckung, zum Erbschein, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch des BGB. Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Das Testament: Den letzten Willen rechssicher machen

Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 BGB möglich, Erben für sein Vermögen zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine ...

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Zum Themenbereich Erbrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwalt Christian Francke-Stöcklmeier (Fachanwalt für Erbrecht) in dem Ort Amberg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Amberg


Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen
Erbrecht Erbschaft und der letzte gewöhnliche Aufenthalt – deutsches oder polnisches Recht?
09.08.2024
Wenn es um grenzüberschreitende Erbfälle geht, kann der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers eine entscheidende Rolle spielen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt klargestellt, welche Kriterien für die Bestimmung dieses Aufenthaltsortes maßgeblich sind, insbesondere bei Pflegebedürftigen, die ins Ausland gebracht wurden. Hier erfahren Sie, worauf Sie in solchen Fällen achten sollten. Was ist der „gewöhnliche Aufenthaltsort“ und warum ist er wichtig? Der gewöhnliche Aufenthaltsort einer Person ist in Erbsachen von zentraler Bedeutung, da er darüber entscheidet, welches Land und welches Rechtssystem für die Abwicklung des Nachlasses zuständig ist . Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) regelt, dass die Gerichte des Landes ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Amberg

Fachanwalt Erbrecht Amberg
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... Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich fixiert. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Außerdem kann er Anordnungen festlegen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens 2 Personen von Nöten. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Falls kein Testament und kein Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Nachkommen erbberechtigt. Allerdings wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten wenigstens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Zu den Pflichtteilsberechtigen zählen die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Die Erbausschlagung – Hintergründe und Gründe

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn ebenso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss das ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ablehnen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil erhalten. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Bei Streit mit der Erbengemeinschaft sollte man nicht abwarten und sich unverzüglich von einem Anwalt beraten lassen

Das Erbrecht ist komplex. Gerade Laien fehlt es zumeist an dem unbedingt nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt empfohlen, rechtzeitig einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren. In Amberg sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Fachanwalt für Erbrecht in Amberg ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundlegenden Fragestellungen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt für Erbrecht in Amberg ein idealer Ansprechpartner für jeden, der ein Testament anfechten möchte oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt zum Erbrecht in Amberg nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Sachwerte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Gerade ein Fachanwalt für Erbrecht kann auf diese dringend nötigen fundierten Fachkenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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