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Anwalt Erbrecht Arnsberg – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Arnsberg (© sehbaer_nrw - Fotolia.com)

Seit seiner Schaffung um 1870 ist das dt. Erbrecht im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im Grundgesetz Artikel 14 verankert. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Besitz des Verstorbenen passieren soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst unter anderen Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt. Erbschaft – Testament, Erbvertrag und wer hat einen Pflichtteilsanspruch? Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Die Verfügung, sprich der ...

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1 Fachanwalt für Erbrecht in Arnsberg
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Dr. jur. Detlev Dolle Dolle & Partner Rechtsanwälte I Notare I Fachanwälte
Adresse Icon Grafenstraße 77, 59821 Arnsberg

Rechtsanwalt Dr. jur. Detlev Dolle mit Kanzlei in Arnsberg bearbeitet Rechtsfälle fachmännisch bei aktuellen Rechtsfragen aus dem Fachbereich Erbrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Arnsberg


Zinslose Ratenzahlung innerhalb der Familie
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)29.07.2026Thorsten MeißnerErbrecht
Herr  Thorsten Meißner

BFH-RECHTSPRECHUNG  ·  STEUERRECHT  ·  VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IN DER FAMILIE BFH kippt Besteuerung fiktiver Zinsen bei zinsloser Kaufpreisstundung in der Familie   BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 30/24 Wer eine Immobilie oder andere Vermögenswerte innerhalb der Familie verkauft und dem Erwerber gestattet, den Kaufpreis zinslos in Raten zu begleichen, musste bislang mit einer unangenehmen steuerlichen Überraschung rechnen: Das Finanzamt unterstellte einen fiktiven Zinsanteil in jeder Rate und besteuerte diesen als Kapitalertrag – unabhängig davon, ob tatsächlich Zinsen geflossen waren. Mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) dieser Praxis eine klare Absage erteilt und seine langjährige...

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Testament erstellen - Grundlagen, Formen und praktische Hinweise
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)31.05.2026Andrea BaumannErbrecht
Frau  Andrea Baumann

Testament erstellen: Grundlagen, Formen und praktische Hinweise Ein Testament ist eine höchstpersönliche Willenserklärung. Darin legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Sie entscheiden, wer was erhält – müssen dabei aber bestimmte gesetzliche Regeln beachten. Rechtliche Grundlagen in Deutschland In Deutschland richten sich Testamente nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere nach den erbrechtlichen Regelungen in den §§ 1937 ff. BGB. Testierfähigkeit In der Regel müssen Sie volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt und in der Lage, Bedeutung und Folgen Ihres Handelns zu verstehen. Ohne Testierfähigkeit ist ein Testament unwirksam....

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Pflichtteil: Das Recht der enterbten Verwandten
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(4 Bewertungen)16.05.2026Andrea BaumannErbrecht
Frau  Andrea Baumann

Die Regelungen zum Pflichtteilsanspruch sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und betreffen insbesondere nahe Verwandte des Erblassers. Der Pflichtteilsanspruch ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts in Deutschland und stellt sicher, dass nahe Angehörige nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Zivilrechtliche Grundlagen des Pflichtteils Der Pflichtteilsanspruch wurde ins Leben gerufen, um nahen Angehörigen, namentlich Ehepartnern, Kindern und Eltern, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses des Erblassers zu gewähren. Gemäß § 2303 BGB haben die Pflichtteilsberechtigten Anspruch auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den sie bei gesetzlicher Erbfolge erhalten hätten. Somit stellt der...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Arnsberg

... letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Der Erblasser kann außerdem zum Beispiel Anordnungen geben, die ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Überdies können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugeteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mind. zwei Personen erforderlich. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Allerdings wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Besitz zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den Interessen der Familie andererseits. Die folgenden Angehörigen haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor dem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 BGB.

Erbverzicht und Erbunwürdigkeit

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Gerade wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn genauso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen. Möchte man Verwandte enterben, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Streit mit Miterben? Holen Sie sich Hilfe bei einem Fachanwalt für Erbrecht

Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt empfohlen, rechtzeitig einen Anwalt zum Erbrecht zu konsultieren. In Arnsberg sind ein paar Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht gehört. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Arnsberg ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Rechtsfragen zu bekommen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Testament oder eine Erbvertrag? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt zum Erbrecht in Arnsberg ein unentbehrlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Rechtsanwalt aus Arnsberg im Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt zum Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten optimal vertreten und beraten sind.

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