Das Erbrecht ist in seiner Vielgestaltigkeit und wegen der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine extrem schwierige rechtliche Materie. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird normiert, wer das Vermögen eines Verblichenen erhält und wie das geschieht. Es umfasst Regelungen u.a. zur Testamentsvollstreckung, zum Erbschein, zum Pflichtteil, zur Erbausschlagung, zum Vermächtnis und so weiter. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.
Der Erbvertrag und das Testament – die letzte Verfügung
Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Der Erblasser kann ferner zum Beispiel Anordnungen geben, die ein Erbe zu erfüllen hat, um tatsächlich in den Genuss des Erbes zu kommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Jedoch kann der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament nicht alleine niedergelegt werden. Es müssen vielmehr stets mind. 2 Personen anwesend sein. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Hat der Verblichene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Nachkommen erbberechtigt. Meist möchten die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den familiären Interessen auf der anderen Seite. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Angehörigen: Eltern, Ehegatte, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.
Erbrecht - Pflichtteil auch bei Enterbung
Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Hauptsächlich wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ablehnen. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Werte. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss das ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Ausschlagung muss binnen 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Hierin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil erhalten. Den Pflichtteil erhalten sie bloß in dem Fall nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.
Bei Streit mit Miterben oder einer geplanten Anfechtung des Testaments sollte Sie unverzüglich Unterstützung bei einem Anwalt einholen
Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien kaum zu verstehen. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Bad Doberan sind einige Rechtsanwälte mit einer Anwaltskanzlei für Erbrecht ansässig. Ein Anwalt zum Erbrecht in Bad Doberan ist auf der einen Seite die perfekte Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Rechtsanwalt im Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Fragen helfen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt im Erbrecht in Bad Doberan ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Rechtsanwalt aus Bad Doberan im Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften oftmals um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche fachliche Kompetenz, die gewährleistet, dass Klienten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.
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Jetzt Profil anlegenDas OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...
weiter lesenDas Testament ist ein zentrales Element des Erbrechts. Es regelt, wie der Nachlass einer Person zu verteilen ist. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die verschiedenen Formen der testamentarischen Verfügung. Die Wahl der Form kann weitreichende Konsequenzen haben, sowohl in Bezug auf die rechtliche Gültigkeit als auch auf die Durchsetzbarkeit des letzten Willens. Ein Testament kann dabei auf verschiedene Arten erstellt werden, und jede Form hat ihre eigenen Anforderungen und Besonderheiten. Allgemeine Grundlagen des Testaments Ein Testament ist eine einseitige, rechtsgültige Erklärung, die die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod regeln soll. Es ist wichtig, dass das Testament die gesetzlichen Vorschriften des BGB einhält, um wirksam zu sein. Hierbei sind...
weiter lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die...
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