Anwalt Erbrecht Bad Homburg – Fachanwälte finden!

Kaiser-Friedrich-Therme in Bad Homburg
Anwalt Erbrecht Bad Homburg (© pure-life-pictures - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist die Ganzheit derjenigen Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Konsequenzen des Todes eines Menschen regeln. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Erbausschlagung, Vermächtnis, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Erben und Vererben – Testament, Erbvertrag und wer hat Anrecht auf einen Pflichtteil?

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in ...

Mehr lesen

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

ⓘ BEWERTUNGSKRITERIEN
Sortiere nach
Castillostraße 16
61348 Bad Homburg

Zum Fachgebiet Erbrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Christian Winter (Fachanwalt für Erbrecht) aus dem Ort Bad Homburg.
Ferdinandstr. 18
61348 Bad Homburg

Fachanwältin Christiane Frey mit Anwaltskanzlei in Bad Homburg unterstützt Mandanten und bietet juristischen Beistand im Themenbereich Erbrecht.
Kisseleffstr. 3
61348 Bad Homburg

Fachanwältin Birgit Meissner mit Fachanwaltskanzlei in Bad Homburg bietet Rechtsberatung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Rechtsgebiet Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Bad Homburg


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Bad Homburg

Fachanwalt Erbrecht Bad Homburg
Fachanwalt Erbrecht Bad Homburg (© pure-life-pictures - Fotolia.com)
... § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Das Testament stellt ebenso wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Es ist ferner möglich, Anordnungen zu fixieren, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu bekommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen aufzuteilen und Anordnungen festzulegen. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine verfasst werden. Vielmehr sind immer mindestens 2 Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind primär die Nachkommen erbberechtigt. Oft möchten die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Angehörigen haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Ehepartner, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Allerdings ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor einem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 BGB.

Erbverzicht und Erbunwürdigkeit

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend empfohlen. Denn ebenso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Erbvertrag oder ein Testament von Nöten. Darin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Verwandte, den Pflichtteil erhalten. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Ein Fachanwalt im Erbrecht ist der beste Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen im Erbrecht

Das Erbrecht ist komplex. Gerade Rechtslaien fehlt es zumeist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben angebracht rechtzeitig die Unterstützung eines Anwalts zum Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. In Bad Homburg sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt zum Erbrecht aus Bad Homburg ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Fachanwalt für Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundlegenden Fragen geben wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt zum Erbrecht aus Bad Homburg ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt im Erbrecht in Bad Homburg nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und Beträge geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt zum Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Mandanten bestens beraten und vertreten sind.

Autor:
Anwaltssuche filtern





Mind. 4 Sterne (0)




Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (0)

Direkte Links