Anwalt Erbrecht Bad Oeynhausen – Fachanwälte finden!

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Das Erbrecht ist die Ganzheit derjenigen Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Konsequenzen des Todes eines Menschen regeln. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Vererben und erben: Was muss man beim Erbe beachten?

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Fachanwalt Bernd Brockmann mit Fachanwaltskanzlei in Bad Oeynhausen betreut Fälle kompetent bei juristischen Fällen zum Rechtsgebiet Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Bad Oeynhausen


Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbrecht: Der Pflichtteil
14.10.2023
Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht und betrifft die gesetzlichen Ansprüche von nahen Angehörigen auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Rechtsanwalt Fabian Symann , Fachanwalt für Erbrecht, erläutert einige wichtige Informationen zum Pflichtteil: 1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Der Pflichtteil steht engen Verwandten des Erblassers zu, in der Regel den Kindern und den Eltern, sowie dem Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner.  2. Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erhalten ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Bad Oeynhausen

Fachanwalt Erbrecht Bad Oeynhausen
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... Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für sein Vermögen zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich fixiert. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Es ist ferner möglich, Anordnungen zu fixieren, die erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu bekommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mind. 2 Personen von Nöten. Er muss überdies notariell beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. aufgrund der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Jedoch ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament niedergelegt werden. In diesem können sich Ehegatten im Falle des Todes als Alleinerbe einsetzen. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Angehörigen steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten wenigstens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Die folgenden Angehörigen haben ein Recht auf den Pflichtteil: Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern. Indes ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.

Verschuldeter Erblasser: ein guter Grund das Erbe auszuschlagen

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Ein Erbverzicht ist vor allem dann unbedingt in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Vermögen. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss dies gemäß der Frist dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat normalerweise 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte enterbt werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil erhalten. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Was geschieht im Erbfall? Was muss beachtet werden? Ein Fachanwalt für Erbrecht bringt Licht ins Dunkel

Das Erbrecht ist komplex. Vor allem Rechtslaien fehlt es zumeist an dem unbedingt erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Bad Oeynhausen sind ein paar Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht in Bad Oeynhausen ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um das Testament und das Thema Vererben beraten lassen möchte. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Fragen zu erhalten wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Erbvertrag oder ein Testament? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Bad Oeynhausen ein idealer Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt im Erbrecht in Bad Oeynhausen als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Weil es bei Erbschaften oftmals um größere Werte und Beträge geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt zum Erbrecht kann auf diese dringend erforderlichen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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