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Seit seiner Schaffung ca. 1870 ist das deutsche Erbrecht im Kern unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im Grundgesetz Art. 14 verankert. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Rechte und Pflichten des Verblichenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen u.a. zur Testamentsvollstreckung, zum Erbschein, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Das Testament: Den letzten Willen rechssicher machen

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür erforderlich ist eine ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Baden-Baden


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Baden-Baden

Fachanwalt Erbrecht Baden-Baden
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... Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Vorerben und Ersatzerben bestimmt werden. Es ist ferner möglich, Anordnungen zu fixieren, die erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu erhalten. Darüber hinaus können im Testament selbstverständlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen aufzuteilen und Anordnungen zu treffen. Jedoch kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament in keinem Fall alleine verfasst werden. Es müssen vielmehr immer mind. zwei Personen zugegen sein. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen wegen der notariellen Beurkundung. Hat der Verblichene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Meist wünschen die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Verwandten: Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Abkömmlinge. Allerdings ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der Pflichtteilsverzicht muss vor einem Notar abgeschlossen werden, § 2348 BGB.

Auf das Erbe verzichten – Gründe, Konsequenzen, Vorgehen und Erben unter 18 Jahren

Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Gerade wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ausschlagen. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Hierin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wissen sollte man, dass zwar Angehörige enterbt werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Verwandte, den Pflichtteil bekommen. Den Pflichtteil erhalten sie nur in dem Fall nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Probleme und Fragen im Erbrecht? Bei einem Anwalt für Erbrecht sind Sie in den besten Händen!

Das Erbrecht ist komplex und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben angebracht frühzeitig die Unterstützung eines Anwalts zum Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. In Baden-Baden sind einige Anwälte und Anwältinnen mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Baden-Baden ist auf der einen Seite die perfekte Anlaufstelle, wenn man sich rund um das Testament und das Thema Vererben beraten lassen möchte. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundlegender Rechtsfragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt im Erbrecht in Baden-Baden ein unentbehrlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder einer Erbstreitigkeit. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt im Erbrecht in Baden-Baden als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Sachwerte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Klienten optimal beraten und vertreten sind.

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