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Anwalt Erbrecht Bergneustadt – Fachanwälte finden!

Das Erbrecht ist die Summe derjenigen Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verstorbenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch des BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Vererben und erben: Was muss man beim Erbe beachten?

Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Regelungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Vorerben, Miterben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Außerdem kann er Anordnungen festlegen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Überdies können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugesprochen werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Jedoch kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament in keinem Fall alleine verfasst werden. Es müssen vielmehr immer mind. zwei Personen anwesend sein. Der Erbvertrag muss ferner notariell beurkundet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Jedoch ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei zu verteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen andererseits. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Indes ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der Pflichtteilsverzicht muss vor dem Notar abgeschlossen werden, § 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Erbausschlagung – Gründe, Folgen, Vorgehen und Minderjährige

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft auszuschlagen. Ein Erbverzicht ist gerade dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Vermögen. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Die Enterbung der nahen Verwandten muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Jedoch erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Den Pflichtteil erhalten sie bloß dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat verübt hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Ein Anwalt zum Erbrecht berät nicht nur kompetent, er vertritt Klienten im Bedarfsfall auch vor Gericht

Das Erbrecht ist schwierig. Vor allem Laien fehlt es meist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben angebracht rechtzeitig die Unterstützung eines Rechtsanwalts zum Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. In Bergneustadt sind einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Erbrechtskanzlei ansässig. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Bergneustadt ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Rechtsfragen zu bekommen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht in Bergneustadt ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt im Erbrecht aus Bergneustadt nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt zum Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die erforderliche Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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Kurt Bernd Röhrig
Adresse Icon Othestr. 4 , 51702 Bergneustadt

Fachanwalt Kurt Bernd Röhrig mit Fachanwaltskanzlei in Bergneustadt unterstützt Mandanten bei rechtlichen Fragen im Fachgebiet Erbrecht.

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OLG Zweibrücken: Anfechtung der Erbausschlagung nicht erfolgreich
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Das OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...

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Testament: die gängisten Formen sind das handgeschriebene oder notarielle Testament.
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Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
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