Anwalt Erbrecht Bocholt – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Bocholt (© ErnstPieber - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist die Ganzheit derjenigen Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verschiedenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, das zum Träger der Rechte und Pflichten wird. Im Erbrecht wird geregelt, wer den Besitz eines Verblichenen erhält und wie das geschieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Erbausschlagung, Vermächtnis, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Vererben und erben: Was muss man in Bezug auf die Erbschaft beachten?

Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine einseitige und formbedürftige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Das Testament stellt ...

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Fachanwalt Andreas Martin Maria Kirchberg mit Kanzleisitz in Bocholt unterstützt Mandanten persönlich bei Rechtsangelegenheiten zum Schwerpunkt Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Bocholt


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Bocholt

... genau wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Es ist überdies möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu bekommen. Obendrein können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugeteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine verfasst werden. Vielmehr sind stets mind. 2 Personen von Nöten. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Jedoch ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Verwandten haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Allerdings ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.

Auf das Erbe verzichten – Gründe, Konsequenzen, Vorgehen und Erben unter 18 Jahren

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft abzulehnen. Gerade wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Werte. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das gemäß der Frist dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat in der Regel sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag von Nöten. Darin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Wissen sollte man, dass zwar Angehörige enterbt werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil bekommen. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Fragen und Probleme im Erbrecht? Bei einem Rechtsanwalt zum Erbrecht sind Sie in den besten Händen!

Das Erbrecht ist komplex und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Aus diesem Grund tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und dies nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Bocholt sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Kanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Bocholt ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Er kann zudem ein Klärung bei grundlegenden Fragestellungen geben wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten abgewendet werden? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Bocholt ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der ein Testament anfechten möchte oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht in Bocholt nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften oftmals um größere Werte und Beträge geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt zum Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Klienten bestens beraten und vertreten sind.

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