Anwalt Erbrecht Böblingen – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Böblingen (© bildernixe13 - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist die Ganzheit derjenigen Rechtsnormen, die die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verstorbenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, was mit dem Vermögen des Verblichenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Vererben und erben: Was muss man in Bezug auf die Erbschaft beachten?

Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 BGB möglich, Erben für sein Vermögen zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine ...

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Fachanwalt Axel Schobinger mit Kanzleiniederlassung in Böblingen bearbeitet Rechtsfälle persönlich bei aktuellen Rechtsfragen zum Rechtsgebiet Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Böblingen


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Böblingen

Fachanwalt Erbrecht Böblingen
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... Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall festgelegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Der Erblasser kann ferner z.B. Anordnungen geben, welche ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mind. zwei Personen von Nöten. Er muss überdies notariell beurkundet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen aufgrund der notariellen Beurkundung. Hat der Verstorbene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Kinder erbberechtigt. Allerdings ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten wenigstens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Die folgenden Angehörigen haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Erbverzicht und Erbunwürdigkeit

Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Gerade wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ablehnen. Denn ebenso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Erbvertrag oder ein Testament erforderlich. Darin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Ausgenommen ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Streit mit der Erbengemeinschaft? Holen Sie sich Rat und Unterstützung bei einem Fachanwalt für Erbrecht

Das Erbrecht ist komplex und für den Laien kaum zu verstehen. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Böblingen sind ein paar Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht aus Böblingen ist auf der einen Seite die perfekte Anlaufstelle, wenn man sich rund um das Testament und das Thema Vererben beraten lassen möchte. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Fragen helfen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Erbvertrag oder ein Testament? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten abgewendet werden? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Böblingen ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht in Böblingen nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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