Anwalt Erbrecht Coburg – Fachanwälte finden!

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Das Erbrecht ist die Summe derjenigen Rechtsnormen, die die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Rechte und Pflichten. An die Stelle des Verschiedenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Vermögen des Verblichenen geschehen soll, wie sich der Besitzübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Der Erbvertrag, das Testament und der Anspruch auf den Pflichtteil

Nach § 1937 BGB kann der ...

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Aktuelle Rechtsfragen zum Themengebiet Erbrecht betreut Rechtsanwältin Maren Feyler (Fachanwältin für Erbrecht) aus der Stadt Coburg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Coburg


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Coburg

Fachanwalt Erbrecht Coburg
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... Erblasser durch eine einseitige und formbedürftige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Das Testament stellt ebenso wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Vorerben, Miterben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Außerdem kann er Anordnungen festsetzen, die von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens zwei Personen von Nöten. Er muss überdies von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Hat der Verblichene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Oft wünschen die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. Ist das der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehepartner im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn nahen Angehörigen steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten wenigstens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Die folgenden Verwandten haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatte. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der Verzicht auf den Pflichtteil bedarf einer notariellen Beurkundung.

Überschuldeter Erblasser: ein sehr guter Grund das Erbe auszuschlagen

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft abzulehnen. Gerade wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss das deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für eine Erbausschlagung beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Verwandten muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Fragen und Probleme im Erbrecht? Bei einem Anwalt zum Erbrecht sind Sie in den allerbesten Händen!

Das Erbrecht ist komplex und für den Laien nur schwer zu verstehen. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben angebracht rechtzeitig den Rat eines Anwalts im Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. In Coburg sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt zum Erbrecht in Coburg ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Anwalt für Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Fragen zu bekommen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht in Coburg ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder einer Erbstreitigkeit. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Anwalt aus Coburg zum Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Klienten optimal beraten und vertreten sind.

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