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Anwalt Erbrecht Duisburg – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Duisburg (© Adrian v. Allenstein / Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in seiner Vielfältigkeit und aufgrund der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine extrem komplexe rechtliche Materie. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und auf welche Weise dies geschieht. Es umfasst Regelungen u.a. zur Testamentsvollstreckung, zum Erbschein, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Anwalt Erbrecht Duisburg (© Adrian v. Allenstein / Fotolia.com)
4 Fachanwälte für Erbrecht in Duisburg
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Fachanwalt Reiner Brockerhoff mit Kanzlei in Duisburg berät Mandanten bei juristischen Problemen im Rechtsgebiet Erbrecht.

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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Heike Schmitz
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Duisburg


Testament erstellen - Grundlagen, Formen und praktische Hinweise
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(1 Bewertung)31.05.2026Andrea BaumannErbrecht
Frau  Andrea Baumann

Testament erstellen: Grundlagen, Formen und praktische Hinweise Ein Testament ist eine höchstpersönliche Willenserklärung. Darin legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Sie entscheiden, wer was erhält – müssen dabei aber bestimmte gesetzliche Regeln beachten. Rechtliche Grundlagen in Deutschland In Deutschland richten sich Testamente nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere nach den erbrechtlichen Regelungen in den §§ 1937 ff. BGB. Testierfähigkeit In der Regel müssen Sie volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt und in der Lage, Bedeutung und Folgen Ihres Handelns zu verstehen. Ohne Testierfähigkeit ist ein Testament unwirksam....

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Pflichtteil: Das Recht der enterbten Verwandten
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(1 Bewertung)16.05.2026Andrea BaumannErbrecht
Frau  Andrea Baumann

Die Regelungen zum Pflichtteilsanspruch sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und betreffen insbesondere nahe Verwandte des Erblassers. Der Pflichtteilsanspruch ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts in Deutschland und stellt sicher, dass nahe Angehörige nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Zivilrechtliche Grundlagen des Pflichtteils Der Pflichtteilsanspruch wurde ins Leben gerufen, um nahen Angehörigen, namentlich Ehepartnern, Kindern und Eltern, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses des Erblassers zu gewähren. Gemäß § 2303 BGB haben die Pflichtteilsberechtigten Anspruch auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den sie bei gesetzlicher Erbfolge erhalten hätten. Somit stellt der...

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Vermögensschutz und Nachlassplanung: Leitfaden für Unternehmer
04.03.2026Redaktion fachanwalt.deErbrecht
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Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, steht irgendwann vor einer entscheidenden Frage: Wie lässt sich das geschaffene Vermögen langfristig bewahren? Der Vermögensschutz für Unternehmer gehört zu den komplexesten Aufgaben an der Schnittstelle von Wirtschafts-, Steuer- und Zivilrecht. Gleichzeitig wird er oft vernachlässigt – sei es aus Zeitmangel, sei es, weil das operative Tagesgeschäft alle Aufmerksamkeit bindet. Dabei zeigt die Praxis im Jahr 2026, dass fehlende Vorsorge im Erbfall oder bei Haftungsansprüchen existenzbedrohende Folgen haben kann. Dieser Leitfaden richtet sich an Selbstständige, Gesellschafter und Geschäftsführer, die ihr Betriebs- und Privatvermögen systematisch absichern möchten. Er beleuchtet die wesentlichen Risiken, stellt bewährte Schutzstrategien vor und zeigt, wie eine durchdachte...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Duisburg

Fachanwalt Erbrecht Duisburg
Fachanwalt Erbrecht Duisburg (© Adrian v. Allenstein / Fotolia.com)
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Vererben und erben: Was muss man in Bezug auf die Erbschaft beachten?

Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Regelungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Es ist ferner möglich, Anordnungen zu fixieren, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu erhalten. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine verfasst werden. Vielmehr sind stets mindestens 2 Personen erforderlich. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Aufgrund der u.a. notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgelegten Hierarchie. Oft möchten die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Besitz zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Verwandten des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Verwandten: Eltern, Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatte. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Besteht im Erbrecht ein Anspruch auf den Pflichtteil auch bei Enterbung?

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Option, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt empfohlen. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man Angehörige vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Warum sollte bei Streit mit Miterben schnell Beratung von einem Rechtsanwalt geholt werden?

Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien kaum zu verstehen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend angeraten, rechtzeitig einen Rechtsanwalt zum Erbrecht zu kontaktieren. In Duisburg sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht in Duisburg ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundlegender Rechtsfragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Anwalt für Erbrecht in Duisburg ein idealer Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht in Duisburg nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Mandanten bestens beraten und vertreten sind.

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