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Anwalt Erbrecht Erftstadt – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Erftstadt (© kamasigns - Fotolia.com)

Seit seiner Schaffung um 1870 ist das dt. Erbrecht im Kern unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im Grundgesetz Art. 14 verankert. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Pflichten und Rechte des Verstorbenen. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Das Testament und der Erbvertrag – der letzte Wille Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Das ...

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2 Fachanwälte für Erbrecht in Erftstadt
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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Dr. Gesa Bemm
Adresse Icon Heinrich-Lübke-Str. 1 , 50374 Erftstadt

Fachanwältin Dr. Gesa Bemm mit Kanzlei in Erftstadt bietet Rechtsberatung als Rechtsbeistand im Fachgebiet Erbrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Jörg Fricke Fricke & Fricke Rechtsanwälte Partnerschaft
Adresse Icon Klosterstraße 10, 50374 Erftstadt

Rechtsangelegenheiten aus dem Fachbereich Erbrecht löst Rechtsanwalt Jörg Fricke (Fachanwalt für Erbrecht) in Erftstadt.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Erftstadt


OLG Celle: Falsche Angaben im Erbscheinverfahren haben finanzielle und strafrechtliche Folgen
06.03.2025Redaktion fachanwalt.deErbrecht
OLG Celle: Falsche Angaben im Erbscheinverfahren haben finanzielle und strafrechtliche Folgen

Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 6 W 156/24 ) entschied am 09.01.2025, dass falsche eidesstattliche Angaben im Erbscheinverfahren nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Streit um Erbschein und falsche Angaben Nach dem Tod ihrer Mutter beantragte eine Frau einen Erbschein, um als Alleinerbin anerkannt zu werden. Zur Begründung legte sie ein Testament vor und versicherte eidesstattlich, dieses sei vollständig von der Mutter eigenhändig verfasst worden. Tatsächlich jedoch hatte die Tochter das Testament geschrieben, während die Mutter es lediglich unterschrieb.  Da ein wirksames eigenhändiges Testament vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst sein muss, war das Dokument unwirksam. Folglich trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft, sodass die...

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OLG Zweibrücken: Anfechtung der Erbausschlagung nicht erfolgreich
23.12.2024Redaktion fachanwalt.deErbrecht
OLG Zweibrücken: Anfechtung der Erbausschlagung nicht erfolgreich

Das OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...

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Testament: die gängisten Formen sind das handgeschriebene oder notarielle Testament.
03.12.2024Nicolas GotzenErbrecht
Herr  Nicolas Gotzen

Das Testament ist ein zentrales Element des Erbrechts. Es regelt, wie der Nachlass einer Person zu verteilen ist. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die verschiedenen Formen der testamentarischen Verfügung. Die Wahl der Form kann weitreichende Konsequenzen haben, sowohl in Bezug auf die rechtliche Gültigkeit als auch auf die Durchsetzbarkeit des letzten Willens. Ein Testament kann dabei auf verschiedene Arten erstellt werden, und jede Form hat ihre eigenen Anforderungen und Besonderheiten. Allgemeine Grundlagen des Testaments Ein Testament ist eine einseitige, rechtsgültige Erklärung, die die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod regeln soll. Es ist wichtig, dass das Testament die gesetzlichen Vorschriften des BGB einhält, um wirksam zu sein. Hierbei sind...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Erftstadt

... Testament stellt ebenso wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Außerdem kann er Anordnungen festlegen, die von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind immer mindestens zwei Personen erforderlich. Er muss überdies notariell beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen wegen der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind primär die Kinder erbberechtigt. Meist wünschen die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Verwandten des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Zu den Pflichtteilsberechtigen zählen die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Enterbung: Ungeliebte Angehörige enterben

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag von Nöten. Darin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Fragen und Probleme im Erbrecht? Bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht sind Sie in den besten Händen!

Das Erbrecht ist diffizil und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Erftstadt sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Erftstadt ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Der Fachanwalt für Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Rechtsfragen zu bekommen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten abgewendet werden? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt im Erbrecht aus Erftstadt ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder einer Erbstreitigkeit. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Anwalt in Erftstadt im Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften oftmals um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf den Bereich des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt zum Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die erforderliche Fachkompetenz, die gewährleistet, dass Klienten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

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