Anwalt Erbrecht Essen – Fachanwälte finden!

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Das Erbrecht ist die Ganzheit derjenigen Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Konsequenzen des Todes eines Menschen regeln. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verstorbenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Erbausschlagung, Vermächtnis, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

Grundlegendes zum Erben und Vererben - Was kann im ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Essen


Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbrecht: Der Pflichtteil
14.10.2023
Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht und betrifft die gesetzlichen Ansprüche von nahen Angehörigen auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Rechtsanwalt Fabian Symann , Fachanwalt für Erbrecht, erläutert einige wichtige Informationen zum Pflichtteil: 1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Der Pflichtteil steht engen Verwandten des Erblassers zu, in der Regel den Kindern und den Eltern, sowie dem Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner.  2. Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erhalten ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Essen

Fachanwalt Erbrecht Essen
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... Testament alles geregelt werden?

Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine einseitige und formbedürftige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Es ist überdies möglich, Anordnungen zu fixieren, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu erhalten. Obendrein können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugeteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mindestens 2 Personen erforderlich. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Aufgrund der u.a. notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgelegten Hierarchie. Jedoch wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehegatten im Falle des Todes als Alleinerbe einsetzen. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den Interessen der Familie andererseits. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Verwandten: Eltern, Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Allerdings ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.

Gründe, Konsequenzen, Vorgehen und Minderjährige - Wie kann auf das Erbe verzichtet werden?

Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Gerade wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Werte. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Weiterhin kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man Angehörige vom Erbe ausschließen, dann muss ein Erbvertrag oder ein Testament verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Den Pflichtteil erhalten sie nur dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat verübt hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Warum sollte bei Differenzen mit der Erbengemeinschaft Hilfe bei einem Rechtsanwalt geholt werden?

Das Erbrecht ist komplex. Vor allem Rechtslaien fehlt es meist an dem dringend nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben angebracht rechtzeitig den Rat eines Anwalts für Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. In Essen sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht zählt. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Essen ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Testamentsauslegung geht. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Rechtsfragen zu erhalten wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Testament oder eine Erbvertrag? Was sind die Nachteile einer Erbengemeinschaft? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Essen ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Rechtsanwalt aus Essen zum Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften oftmals um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Gerade ein Fachanwalt im Erbrecht kann auf diese dringend erforderlichen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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