Anwalt Erbrecht Friedrichshafen – Fachanwälte finden!

Friedrichshafen am Bodensee
Anwalt Erbrecht Friedrichshafen (© pure-life-pictures - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in seiner Vielgestaltigkeit und aufgrund der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine extrem komplexe Rechtsmaterie. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten. An die Stelle des Verschiedenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, das zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst u.a. Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

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Rechtsprobleme aus dem Themenbereich Erbrecht löst Rechtsanwalt Christian Bruns (Fachanwalt für Erbrecht) in Friedrichshafen.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Friedrichshafen


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Friedrichshafen

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Das Testament: Den letzten Willen rechssicher machen

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Es ist überdies möglich, Anordnungen aufzustellen, die erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu erhalten. Überdies können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugesprochen werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Allerdings kann der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament in keinem Fall alleine niedergelegt werden. Es müssen vielmehr immer mind. zwei Personen zugegen sein. Der Erbvertrag muss ferner von einem Notar beurkundet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Hat der Verstorbene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Jedoch ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist das der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament niedergelegt werden. In diesem können sich Ehepartner im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten wenigstens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatte. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.

Erbrecht - Pflichtteil auch bei Enterbung

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Option, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Ein Erbverzicht ist gerade dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Erbvertrag oder ein Testament von Nöten. Hierin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Wissen sollte man, dass zwar Angehörige enterbt werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil erhalten. Den Pflichtteil erhalten sie bloß dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat verübt hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Probleme und Fragen im Erbrecht? Bei einem Anwalt für Erbrecht sind Sie in den allerbesten Händen!

Das Erbrecht ist komplex. Vor allem Rechtslaien fehlt es zumeist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Aus diesem Grund tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Friedrichshafen sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht gehört. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Friedrichshafen ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundlegenden Fragen geben wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten verhindert werden? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt zum Erbrecht aus Friedrichshafen ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder einer Erbstreitigkeit. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Rechtsanwalt in Friedrichshafen zum Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Mandanten bestens beraten und vertreten sind.

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