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Das Erbrecht ist in seiner Vielgestaltigkeit und aufgrund der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine sehr schwierige Rechtsmaterie. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verstorbenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen unter anderen zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch des BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Wie kann über Testament oder Erbvertrag der letzte Wille geregelt werden?

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Fürth


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Fürth

Fachanwalt Erbrecht Fürth
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... eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Außerdem kann er Anordnungen festlegen, die von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Ferner können im Testament selbstverständlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind immer mind. 2 Personen erforderlich. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der u.a. notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Hat der Verblichene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Jedoch ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei zu verteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den familiären Interessen auf der anderen Seite. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Angehörigen: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Allerdings ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Wie können über eine Enterbung ungeliebte Angehörige enterbt werden?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Gerade wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ablehnen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Werte. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss das ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Erbvertrag oder ein Testament erforderlich. Hierin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Warum sollte bei Streit mit Miterben oder einer angestrebten Testamentsanfechtung so schnell als möglich Unterstützung bei einem Anwalt eingeholt werden?

Der rechtliche Bereich des Erbens ist diffizil und oftmals spielen größere Summen an Geld bzw. wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben angebracht rechtzeitig den Rat eines Anwalts für Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. In Fürth sind etliche Rechtsanwälte mit einer Kanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Anwalt für Erbrecht aus Fürth ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Fachanwalt im Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundlegenden Fragestellungen geben wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Fürth ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Anwalt in Fürth im Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten optimal vertreten und beraten sind.

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