Anwalt Erbrecht Fulda – Fachanwälte finden!

Haupteingang des Stadtschlosses zu Fulda
Anwalt Erbrecht Fulda (© Tobias Arhelger - Fotolia.com)

Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und folgt in zahlreichen Teilen nicht dem Alltagsverständnis. Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG Artikel 14 verankert ist. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Rechte und Pflichten des Verblichenen. Im Erbrecht wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen bekommt und wie das geschieht. Es umfasst u.a. Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Erben und Vererben: Was muss man in Bezug auf die Erbschaft beachten?

Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. Die Verfügung, sprich der ...

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Fachanwalt Christian Schmitt mit Kanzlei in Fulda bietet Rechtsberatung und bietet juristischen Beistand im Anwaltsschwerpunkt Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Fulda


Erbrecht Pflichtteil beantragt heißt noch nicht Pflichtteil erhalten
Frankfurt/Main (jur). Setzen sich Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein, hängt die Wirkung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ von ihrer konkreten Formulierung ab. Das zeigt ein am Montag, 6. März 2023, bekanntgegebener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 21 W 104/22). Eine Klausel, die an den „Erhalt“ des Pflichtteils anknüpft, setzt danach „einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus.“  Mehr als die Hälfte der Ehepaare vereinbaren inzwischen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod auch des zweiten Elternteils sind dann die Kinder sogenannte Schlusserben.  Dennoch können Kinder auch schon nach dem Tod des ersten Elternteils einen bestimmten Pflichtteil beantragen. Um dies zu verhindern, wird ... weiter lesen
Erbrecht „Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.   Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen
Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Fulda

Fachanwalt Erbrecht Fulda
Fachanwalt Erbrecht Fulda (© Tobias Arhelger - Fotolia.com)
... letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall festgelegt. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann ferner z.B. Anordnungen geben, die ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Darüber hinaus können im Testament selbstverständlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind immer mind. zwei Personen erforderlich. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. aufgrund der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Oft möchten die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Besitz zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Zu den Pflichtteilsberechtigen zählen die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Pflichtteilsverzicht muss vor einem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 BGB.

Schulden des Erblassers: ein guter Grund das Erbe auszuschlagen

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft abzulehnen. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend angeraten. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss das deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man Verwandte enterben, dann muss ein Erbvertrag oder ein Testament verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte enterbt werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Verwandte, den Pflichtteil bekommen. Ausgenommen ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat verübt hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Sie bezweifeln die Testierfähigkeit eines Erblassers? Sie planen eine Testamentsanfechtung? Ein Fachanwalt im Erbrecht hilft

Der rechtliche Bereich des Erbens ist diffizil und nicht selten spielen größere Geldsummen bzw. wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben angebracht frühzeitig den Rat eines Rechtsanwalts für Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. In Fulda sind etliche Anwälte mit einer Kanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Fulda ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um das Testament und das Thema Vererben beraten lassen möchte. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundlegender Rechtsfragen helfen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Testament oder eine Erbvertrag? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Fulda ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt im Erbrecht aus Fulda nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften oftmals um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten bestens beraten und vertreten sind.

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