Anwalt Erbrecht Göttingen – Fachanwälte finden!

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Seit seiner Schaffung um 1870 ist das dt. Erbrecht im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im GG Art. 14 verankert. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Im Erbrecht wird normiert, was mit dem Besitz des Verstorbenen geschehen soll, wie sich der Besitzübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst Regelungen u.a. zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Was sollten Erben und Erblasser in jedem Fall wissen?

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Dafür von ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Göttingen


Erbrecht „Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.   Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen
Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbe trägt Risiko für unwirksames Testament
Celle (jur). Stellt sich ein Testament wegen einer psychischen Erkrankung der Erblasserin als unwirksam heraus, muss der zunächst bedachte Erbe auch noch nach Jahren alles wieder herausgeben. Selbst wenn der Erbe den Nachlass im guten Glauben angenommen hat, trägt er das Risiko für die Unwirksamkeit des Testaments, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seiner mündlichen Verhandlung vom 22. November 2022 deutlich machte (Az.: 6 U 2/22). Nach Rücknahme der Berufung wurde so das gleichgerichtete Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig (Urteil vom 27. Dezember 2021, Az.: 12 O 189/20).  Im konkreten Fall hatte eine alleinstehende und kinderlose Frau ihr Vermögen von mehreren Millionen Euro ihrem langjährigen Steuerberater vermacht. Zunächst legte sie dies 2008 in ihrem Testament und dann 2014 noch ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Göttingen

Fachanwalt Erbrecht Göttingen
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... Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 BGB. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Vorerben, Miterben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Außerdem kann er Anordnungen festlegen, die von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen zu verteilen und Anordnungen zu treffen. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind immer mind. zwei Personen von Nöten. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Falls kein Testament und kein Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Nachkommen erbberechtigt. Allerdings wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den Interessen der Familie auf der anderen Seite. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Es ist auch möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.

Gründe, Folgen, Vorgehen und Erben unter 18 Jahren - Was ist hier wichtig zu wissen?

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Option, auf die komplette Erbschaft zu verzichten. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend angeraten. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Vermögen. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Möchte man Verwandte vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Warum sollte bei Streit mit Miterben oder einer geplanten Anfechtung des Testaments unverzüglich Rat bei einem Anwalt eingeholt werden?

Das Erbrecht ist schwierig. Gerade Rechtslaien fehlt es zumeist an dem unbedingt nötigen rechtlichen Grundwissen. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und dies nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Göttingen sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht gehört. Ein Anwalt für Erbrecht in Göttingen ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Fragen zu erhalten wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Göttingen ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Anwalt in Göttingen im Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Mandanten bestens beraten und vertreten sind.

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