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Anwalt Erbrecht Greifswald – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Greifswald
Anwalt Erbrecht Greifswald (© Waldteufel - Fotolia.com)

Seit seiner Schaffung um 1870 ist das dt. Erbrecht im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im GG Art. 14 verankert. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen sämtliche Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird normiert, was mit dem Besitz des Verblichenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Das Testament: Die letztwillige Verfügung hieb- und ...

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1 Fachanwalt für Erbrecht in Greifswald
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Peter Warnke Rechtsanwalt Peter Warnke
Adresse Icon Bahnhofstr. 38, 17489 Greifswald
Telefon03834/8552626 Fax03834/8552625

Zum Themenbereich Erbrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Peter Warnke (Fachanwalt für Erbrecht) in dem Ort Greifswald.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Greifswald


OLG Zweibrücken: Anfechtung der Erbausschlagung nicht erfolgreich
23.12.2024Redaktion fachanwalt.deErbrecht
OLG Zweibrücken: Anfechtung der Erbausschlagung nicht erfolgreich

Das OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...

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Testament: die gängisten Formen sind das handgeschriebene oder notarielle Testament.
03.12.2024Nicolas GotzenErbrecht
Herr  Nicolas Gotzen

Das Testament ist ein zentrales Element des Erbrechts. Es regelt, wie der Nachlass einer Person zu verteilen ist. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die verschiedenen Formen der testamentarischen Verfügung. Die Wahl der Form kann weitreichende Konsequenzen haben, sowohl in Bezug auf die rechtliche Gültigkeit als auch auf die Durchsetzbarkeit des letzten Willens. Ein Testament kann dabei auf verschiedene Arten erstellt werden, und jede Form hat ihre eigenen Anforderungen und Besonderheiten. Allgemeine Grundlagen des Testaments Ein Testament ist eine einseitige, rechtsgültige Erklärung, die die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod regeln soll. Es ist wichtig, dass das Testament die gesetzlichen Vorschriften des BGB einhält, um wirksam zu sein. Hierbei sind...

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Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
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(1 Bewertung)02.09.2024Redaktion fachanwalt.deErbrecht
Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Greifswald

... stichfest machen

Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall festgelegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Es ist ferner möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu erhalten. Ferner können im Testament selbstverständlich auch Vermögensgegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine verfasst werden. Vielmehr sind immer mind. zwei Personen erforderlich. Er muss überdies von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgelegten Hierarchie. Oft möchten die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehegatten im Falle des Todes als Alleinerbe einsetzen. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den familiären Interessen andererseits. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatte. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Erbverzicht und Erbunwürdigkeit

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Hauptsächlich wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ablehnen. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Vermögen. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss binnen 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man Angehörige vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Ein Fachanwalt zum Erbrecht ist der beste Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen im Erbrecht

Das Erbrecht ist komplex. Gerade Rechtslaien fehlt es zumeist an dem dringend nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu konsultieren. In Greifswald sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt für Erbrecht in Greifswald ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Rechtsanwalt im Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Rechtsfragen zu bekommen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Erbvertrag oder ein Testament? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Greifswald ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der ein Testament anfechten möchte oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht aus Greifswald nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt im Erbrecht kann auf diese unbedingt erforderlichen fundierten Fachkenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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