Das Erbrecht ist in seiner Vielfältigkeit und aufgrund der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine sehr komplexe Rechtsmaterie. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt. Erbvertrag und Testament als letzte Verfügung- Was gilt es Grundsätzliches zum Erben und Vererben zu wissen? Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine ...
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Erbrecht und Erbschaftsteuer Volle Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer BFH, Urteil vom 17. Juni 2026 – II R 25/23, veröffentlicht am 20. August 2026. Die Pauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG steht nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten offen. Im entschiedenen Auslandsfall erhielt die einzige in Deutschland steuerpflichtige Erwerberin trotz lediglich 13,20 € tatsächlicher Kosten den vollen damaligen Pauschbetrag von 10.300 €. Eine Kürzung im Verhältnis ihres Vermächtnisses zum Gesamtnachlass lehnte der BFH ab. Praxisfolge: Die Pauschale ist in der Erklärung auch bei Vermächtnissen und geltend gemachten Pflichtteilen anzusetzen. Bei mehreren in Deutschland...
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BFH-RECHTSPRECHUNG · STEUERRECHT · VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IN DER FAMILIE BFH kippt Besteuerung fiktiver Zinsen bei zinsloser Kaufpreisstundung in der Familie BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 30/24 Wer eine Immobilie oder andere Vermögenswerte innerhalb der Familie verkauft und dem Erwerber gestattet, den Kaufpreis zinslos in Raten zu begleichen, musste bislang mit einer unangenehmen steuerlichen Überraschung rechnen: Das Finanzamt unterstellte einen fiktiven Zinsanteil in jeder Rate und besteuerte diesen als Kapitalertrag – unabhängig davon, ob tatsächlich Zinsen geflossen waren. Mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) dieser Praxis eine klare Absage erteilt und seine langjährige...
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Testament erstellen: Grundlagen, Formen und praktische Hinweise Ein Testament ist eine höchstpersönliche Willenserklärung. Darin legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Sie entscheiden, wer was erhält – müssen dabei aber bestimmte gesetzliche Regeln beachten. Rechtliche Grundlagen in Deutschland In Deutschland richten sich Testamente nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere nach den erbrechtlichen Regelungen in den §§ 1937 ff. BGB. Testierfähigkeit In der Regel müssen Sie volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt und in der Lage, Bedeutung und Folgen Ihres Handelns zu verstehen. Ohne Testierfähigkeit ist ein Testament unwirksam....
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Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt empfohlen. Denn genauso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag von Nöten. Hierin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Ausgenommen ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.
Das Erbrecht ist schwierig. Vor allem Laien fehlt es zumeist an dem unbedingt erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt empfohlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt im Erbrecht zu konsultieren. In Hannover sind etliche Rechtsanwälte mit einer Anwaltskanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Anwalt zum Erbrecht in Hannover ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundlegenden Fragestellungen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Anwalt aus Hannover für Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Sachwerte geht, sinnvoll ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.