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Das Erbrecht ist in seiner Vielfältigkeit und aufgrund der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine sehr komplexe Rechtsmaterie. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Erbvertrag und Testament als letzte Verfügung- Was gilt es Grundsätzliches zum Erben und Vererben zu wissen?

Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Hannover


Erbrecht Pflichtteil beantragt heißt noch nicht Pflichtteil erhalten
Frankfurt/Main (jur). Setzen sich Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein, hängt die Wirkung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ von ihrer konkreten Formulierung ab. Das zeigt ein am Montag, 6. März 2023, bekanntgegebener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 21 W 104/22). Eine Klausel, die an den „Erhalt“ des Pflichtteils anknüpft, setzt danach „einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus.“  Mehr als die Hälfte der Ehepaare vereinbaren inzwischen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod auch des zweiten Elternteils sind dann die Kinder sogenannte Schlusserben.  Dennoch können Kinder auch schon nach dem Tod des ersten Elternteils einen bestimmten Pflichtteil beantragen. Um dies zu verhindern, wird ... weiter lesen
Erbrecht „Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.   Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen
Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Hannover

Fachanwalt Erbrecht Hannover
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... Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Vorerben und Ersatzerben festgelegt werden. Zudem kann er Anordnungen festlegen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mindestens 2 Personen von Nöten. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Falls kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Kinder erbberechtigt. Jedoch ist es der Wunsch zahlreicher Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den Interessen der Familie andererseits. Die folgenden Verwandten haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Pflichtteilsverzicht muss vor dem Notar abgeschlossen werden, § 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Wie können bei einer Enterbung ungeliebte Verwandte enterbt werden?

Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt empfohlen. Denn genauso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag von Nöten. Hierin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Ausgenommen ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Warum sollte zur Durchsetzung des Rechts bei erbrechtlichen Streitigkeiten sofort ein Fachanwalt für Erbrecht aufgesucht werden?

Das Erbrecht ist schwierig. Vor allem Laien fehlt es zumeist an dem unbedingt erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt empfohlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt im Erbrecht zu konsultieren. In Hannover sind etliche Rechtsanwälte mit einer Anwaltskanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Anwalt zum Erbrecht in Hannover ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundlegenden Fragestellungen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Anwalt aus Hannover für Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Sachwerte geht, sinnvoll ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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