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Anwalt Erbrecht Ibbenbüren – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Ibbenbüren (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist die Summe derjenigen Rechtsnormen, die die vermögensrechtlichen Konsequenzen des Todes eines Menschen regeln. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verblichenen bekommt und auf welche Weise das geschieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Erben und Vererben: Was muss man beim Erbe beachten? ...

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Helmut Bruns Bruns, Dr. Schrameyer & Kollegen
Adresse Icon Zum Esch 20, 49479 Ibbenbüren

Fachanwalt Helmut Bruns mit Anwaltskanzlei in Ibbenbüren unterstützt Mandanten und vertritt Sie vor Gericht im Rechtsgebiet Erbrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Ibbenbüren


Erbschaftsteuer für das Berliner Testament – Achtung Steuerfalle!
30.06.2025Anna OrlowaErbrecht
Frau  Anna Orlowa

Berliner Testament: So vermeiden Sie steuerliche Nachteile bei Vermächtnissen – BFH-Urteil zeigt neue Risiken.   Das BFH-Urteil zur Erbschaftsteuer beim Berliner Testament zeigt: Vermächtnisse sind oft erst beim zweiten Erbfall abziehbar. Erfahren Sie, wie Sie Steuerfallen vermeiden und rechtlich sicher planen.   Wer in Esslingen oder der Region Stuttgart ein Berliner Testament errichtet, sieht sich mit komplexen rechtlichen und steuerlichen Fragen konfrontiert. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.10.2023 (Az. II R 34/20) macht deutlich: Die steuerliche Behandlung von Vermächtnissen im Berliner Testament ist nicht trivial.   Das Berliner Testament: Vorteile und Risiken Das Berliner Testament ist bei Ehepaaren beliebt, weil es beiden Partnern...

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Pflegekosten & Erbe: Wie Sie Familienvermögen rechtzeitig schützen
24.06.2025Anna OrlowaErbrecht
Frau  Anna Orlowa

Sie möchten Ihr Familienvermögen vor dem Zugriff der Pflegekasse oder des Sozialamts schützen? Erfahren Sie, wie Sie mit Nießbrauch, Schenkungen und Stiftungslösungen Ihr Erbe sichern. Individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erb- und Finanzrecht.   Pflegefall und Sozialhilfe: So schützen Sie Ihr Familienvermögen und Ihr Erbe Die Pflege eines Angehörigen ist nicht nur emotional belastend, sondern kann auch das Familienvermögen und das Erbe in Gefahr bringen. Viele Familien sind überrascht, wenn die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger plötzlich nach Vermögen oder Schenkungen fragt – und im schlimmsten Fall sogar auf das Erbe zugreift. Doch das muss nicht sein: Mit der richtigen rechtlichen Vorsorge lassen sich viele Risiken...

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Güterstandsschaukel: Vermögensschutz und Steueroptimierung
23.06.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Die Güterstandsschaukel stellt ein komplexes, aber effektives Mittel dar, um Vermögensschutz und Steueroptimierung innerhalb der deutschen Rechtsordnung zu kombinieren. In der heutigen Zeit, in der steuerliche Belastungen stark ausgeprägt sind und Vermögenswerte zunehmend gefährdet sind, suchen Paare nach Möglichkeiten, ihr Vermögen zu schützen und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Ein Ansatz hierfür stellt die Güterstandsschaukel dar. Ehegatten können in Deutschland zwischen verschiedenen Güterständen wählen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Die Wahl des Güterstands hat nicht nur Auswirkungen auf den Vermögensschutz, sondern auch auf die steuerliche Behandlung im Falle einer Scheidung oder Erbschaft. Die...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Ibbenbüren

... Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 BGB. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Regelungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Es ist überdies möglich, Anordnungen zu fixieren, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu bekommen. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine verfasst werden. Vielmehr sind immer mind. 2 Personen erforderlich. Der Erbvertrag muss ferner von einem Notar beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. aufgrund der notariellen Beurkundung. Falls kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Allerdings ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Verwandten haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehegatte, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es ist auch möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor dem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Die Erbausschlagung – Gründe und Hintergründe

Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Gerade wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss dies fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Erbausschlagung muss binnen 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Darin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Jedoch erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Den Pflichtteil erhalten sie nur dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Ein Fachanwalt im Erbrecht berät nicht nur fachkundig, er vertritt Klienten im Bedarfsfall auch vor Gericht

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und oftmals spielen größere Geldsummen bzw. wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben sinnvoll frühzeitig die Unterstützung eines Rechtsanwalts im Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. In Ibbenbüren sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt im Erbrecht aus Ibbenbüren ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Testamentsauslegung geht. Der Fachanwalt im Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Fragen helfen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Zum anderen ist ein Anwalt für Erbrecht in Ibbenbüren ein optimaler Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht in Ibbenbüren als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt im Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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