Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts
Such-IconAnwaltssuche filtern

50 km

mind. 4 Sterne & mehr (0) Info
Herr
Frau
Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (0)
Such-Icon Ihre Suche

Anwalt Erbrecht Karben – Fachanwälte finden!

Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und folgt in vielen Teilen nicht dem alltäglichen Verständnis. Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz Art. 14 verankert ist. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbausschlagung, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

Das Testament: Die letztwillige Verfügung rechssicher machen

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Dafür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 BGB. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann außerdem zum Beispiel Anordnungen festhalten, welche ein Erbe zu erfüllen hat, um tatsächlich in den Genuss des Erbes zu kommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mind. 2 Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss darüber hinaus notariell beurkundet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen wegen der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind primär die Kinder erbberechtigt. Jedoch wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehegatten im Falle des Todes als Alleinerbe einsetzen. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den familiären Interessen auf der anderen Seite. Zu den Pflichtteilsberechtigen zählen die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Das Erbe ausschlagen – Gründe, Folgen, Vorgehen und Erben unter 18 Jahren

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft auszuschlagen. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Vermögen. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das gemäß der Frist dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ablehnen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Differenzen mit Miterben? Holen Sie sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und nicht selten spielen größere Summen an Geld beziehungsweise wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, frühzeitig einen Anwalt im Erbrecht zu kontaktieren. In Karben sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht zählt. Ein Anwalt im Erbrecht in Karben ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Rechtsanwalt im Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Fragen zu bekommen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Testament oder eine Erbvertrag? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Karben ein idealer Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt für Erbrecht in Karben nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, sinnvoll ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige fachliche Kompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

1 Fachanwalt für Erbrecht in Karben
Sortieren nach Empfehlungen Sortieren
  • Empfehlungen
  • Name (aufsteigend)
  • Name (absteigend)
  • Datum (alt nach neu)
  • Datum (neu nach alt)
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Dieter Goertz Anwalts- und Notarkanzlei Goertz
Adresse Icon Robert-Bosch-Str. 66, 61184 Karben
Telefon06039-930046 Fax06039-930048

Zum Themenbereich Erbrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwalt Dieter Goertz (Fachanwalt für Erbrecht) aus Karben.

Weitere Anwälte
Seite 1 von 1
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts

Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de

Jetzt Profil anlegenPfeil

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Karben


OLG Frankfurt: Zerrissenes Testament bleibt ohne Einfluss auf Erbfolge
04.06.2025Redaktion fachanwalt.deErbrecht
OLG Frankfurt: Zerrissenes Testament bleibt ohne Einfluss auf Erbfolge

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 21 W 26/25 ) entschied: Ein zerrissenes Testament im Schließfach ändert die gesetzliche Erbfolge nicht. Zerrissenes Testament im Schließfach entdeckt Der Erblasser war in letzter Ehe kinderlos mit der Beteiligten zu 2) verheiratet. Nach seinem Tod beantragte diese einen Erbschein basierend auf der gesetzlichen Erbfolge. Das Nachlassgericht stellte einen Erbschein aus, der die Ehefrau sowie die Mutter des Erblassers als Erben auswies. Zwei Monate später öffneten die Beteiligte zu 2) und ein Vertreter der Mutter das Schließfach des Erblassers. Dort fanden sie ein handschriftliches Testament, das den Beteiligten zu 1) begünstigte, jedoch längs in der Mitte zerrissen war. Der Beteiligte zu 1) stellte daraufhin Antrag auf Einziehung des bereits erteilten Erbscheins,...

weiter lesen weiter lesen

Berliner Testament - Erbschaftsteuer rechtzeitig planen!
28.05.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Das Berliner Testament ist eine häufig gewählte Form der testamentarischen Regelung, insbesondere von Ehepaaren. Bei dieser Form des Testaments setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, was nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners mit dem Nachlass geschehen soll. Diese Regelung bietet Vorteile, birgt jedoch auch Risiken, vor allem in Bezug auf die Erbschaftssteuer.  Berliner Testament als Alternative zur gesetzlichen Erbfolge Im deutschen Erbrecht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge im Fall des Versterbens eines Erblassers. Dabei stehen dem überlebenden Ehepartner, den Kindern und gegebenenfalls weiteren Angehörigen Erbansprüche zu. Die gesetzliche Erbfolge ist jedoch oft nicht auf die speziellen Wünsche und...

weiter lesen weiter lesen

LG Frankenthal: Irrtum über Nachlassschulden berechtigt zur Erbanfechtung
08.04.2025Redaktion fachanwalt.deErbrecht
LG Frankenthal: Irrtum über Nachlassschulden berechtigt zur Erbanfechtung

Das Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 189/24 ) entschied, dass ein Erbe seine Annahme anfechten kann, wenn er sich über die Überschuldung des Nachlasses irrt. Testamentarischer Erbe soll Beerdigungskosten zahlen Im zugrunde liegenden Fall hatte der Verstorbene seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch als Erben eingesetzt. Der Kontakt zwischen Vater und Sohn war vor dem Tod abgebrochen. Nach dem Ableben übernahm die Ehefrau des Verstorbenen, also die Witwe, die Beerdigungskosten in Höhe von rund 7.500 Euro. Anschließend verlangte sie Ersatz vom Sohn, da dieser das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen hatte. Der Sohn erklärte daraufhin die Anfechtung der Erbschaftsannahme.  Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass durch die Bestattungskosten der Nachlass überschuldet sei und diese Schulden zu den...

weiter lesen weiter lesen

Sortieren
Filtern
Sie haben Fragen?