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Anwalt Erbrecht Kehl – Fachanwälte finden!

Seit seiner Schaffung um 1870 ist das deutsche Erbrecht im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im Grundgesetz Art. 14 verankert. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Rechte und Pflichten des Verblichenen. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Vermögen des Verstorbenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Erbausschlagung, Vermächtnis, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

Die letzte Verfügung – Testament und Erbvertrag - Grundsätzliches zur Erbschaft

Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 BGB möglich, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Das Testament stellt ebenso wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Zudem kann er Anordnungen festlegen, die von Erben zu erfüllen sind, um auch wirklich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Jedoch kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament nicht alleine niedergelegt werden. Es müssen vielmehr stets mind. 2 Personen zugegen sein. Er muss überdies notariell beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Kinder erbberechtigt. Allerdings wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den Interessen der Familie auf der anderen Seite. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es ist auch möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor einem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Enterbung: Ungeliebte Verwandte enterben

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Gerade wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Vermögen. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ablehnen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Hierin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Sie bezweifeln die Testierfähigkeit eines Erblassers? Sie möchten ein Testament anfechten? Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft

Das Erbrecht ist komplex und für den Rechtslaien nur schwer zu verstehen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt empfohlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt zum Erbrecht zu konsultieren. In Kehl sind einige Anwälte und Anwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht gehört. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht in Kehl ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Testamentsauslegung geht. Der Rechtsanwalt im Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Er kann zudem ein Klärung bei grundsätzlichen Fragen geben wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Erbstreit am besten abgewendet werden? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt zum Erbrecht in Kehl ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der ein Testament anfechten möchte oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt für Erbrecht aus Kehl nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Angemerkt werden sollte, dass es, da es bei Erbschaften oftmals um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Klienten bestens beraten und vertreten sind.

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Ursula Schröder-Heim Schröder-Heim & Eidel
Adresse Icon Großherzog-Friedrich-Str. 62, 77694 Kehl

Rechtsanwältin Ursula Schröder-Heim mit Kanzleisitz in Kehl bearbeitet Rechtsfälle fachmännisch bei aktuellen Rechtsproblemen aus dem Fachbereich Erbrecht.

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