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Konzilgebäude in Konstanz

Anwalt Erbrecht Konstanz – Fachanwälte finden!

Konzilgebäude in Konstanz
Anwalt Erbrecht Konstanz (© VRD - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in der BRD im Grundgesetz verankert. Es ist ein weiter Bereich, in dem es zu ausgesprochen schwierigen Verhältnissen kommen kann. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Besitzübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Vererben und erben: Was muss man beim Erbe beachten? ...

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4 Fachanwälte für Erbrecht in Konstanz
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Joachim Ehinger Rechtsanwalt Joachim Ehinger - Fachanwalt für Erbrecht –
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Telefon07531 - 210 36 Fax07531 - 159 31

Rechtsanwalt Joachim Ehinger mit Kanzlei in Konstanz berät Ratsuchende fachmännisch bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachbereich Erbrecht.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Jens Weimer
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Rechtsanwalt Jens Weimer mit Kanzleiniederlassung in Konstanz betreut Fälle gern bei rechtlichen Fragen aus dem Bereich Erbrecht.

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Monika Pilz-Hönig
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Fachanwältin Monika Pilz-Hönig mit Rechtsanwaltskanzlei in Konstanz bietet anwaltliche Vertretung und bietet juristischen Beistand im Fachbereich Erbrecht.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
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Rechtsprobleme aus dem Fachbereich Erbrecht löst Rechtsanwältin Ingrid Merker (Fachanwältin für Erbrecht) aus der Stadt Konstanz.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Konstanz


Vorschläge der Wirtschaftsweisen: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
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(1 Bewertung)14.11.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern.  Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei...

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Pflichtteil - Rechte und Pflichten für Erben
19.09.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt...

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Baden-Württemberg: Immobilie vor Pflegeheimkosten schützen – Strategien gegen den Sozialamtszugriff
14.08.2025Anna OrlowaErbrecht
Frau  Anna Orlowa

Pflegebedürftig und Hausbesitzer? So verhindern Eigentümer in der Region den Verlust ihres Eigenheims. Wer in Esslingen, Stuttgart oder anderswo in Baden-Württemberg eine Immobilie besitzt, sollte frühzeitig Vorsorge treffen, um das Haus im Pflegefall vor dem Sozialamt zu schützen. Rückforderungsrechte, Nießbrauch und entgeltliche Pflegevereinbarungen sind zentrale Werkzeuge. Ob Reihenhaus am Neckar, Wohnung in Stuttgart oder Hof auf der Schwäbischen Alb – für viele ist die eigene Immobilie das Herzstück des Vermögens. Doch hohe Pflegekosten führen schnell dazu, dass das Sozialamt prüft, ob und wie es auf diese Werte zugreifen kann – selbst dann, wenn das Haus vor Jahren übertragen wurde. Mehr über meine Arbeit erfahren Sie hier....

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Konstanz

Fachanwalt Erbrecht Konstanz
Fachanwalt Erbrecht Konstanz (© VRD - Fotolia.com)
... Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall festgelegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Zudem kann er Anordnungen festsetzen, die von Erben zu erfüllen sind, um auch wirklich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Ferner können im Testament natürlich auch Vermögensgegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man indes das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens zwei Personen erforderlich. Er muss zudem von einem Notar beurkundet werden. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Meist möchten die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Die folgenden Verwandten haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Allerdings ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Die Erbausschlagung – weshalb?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft abzulehnen. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn genauso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss das deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für eine Erbausschlagung beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Möchte man Angehörige enterben, dann muss ein Erbvertrag oder ein Testament niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Sie bezweifeln die Testierfähigkeit eines Erblassers? Sie möchten ein Testament anfechten? Ein Anwalt zum Erbrecht hilft

Das Erbrecht ist diffizil und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, frühzeitig einen Anwalt zum Erbrecht zu konsultieren. In Konstanz sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Kanzlei für Erbrecht ansässig. Ein Anwalt zum Erbrecht in Konstanz ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Testamentsauslegung geht. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Fragen zu bekommen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Konstanz ein idealer Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt im Erbrecht aus Konstanz als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Weil es bei Erbschaften oftmals um größere Werte und Beträge geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt für Erbrecht kann auf diese unbedingt erforderlichen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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