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Rechtsanwalt in Leipzig

Anwalt Erbrecht Leipzig – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Leipzig
Anwalt Erbrecht Leipzig (© Jörg Hackemann / Fotolia.com)

Das deutsche Erbrecht ist komplex und folgt in vielen Details nicht dem alltäglichen Verständnis. Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im GG Artikel 14 verankert ist. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Pflichten und Rechte des Verstorbenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Was sollte man über die Erbschaft wissen? Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine einseitige und formbedürftige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Hier in Frage kommen der ...

Anwalt Erbrecht Leipzig (© Jörg Hackemann / Fotolia.com)
5 Fachanwälte für Erbrecht in Leipzig
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Juristische Angelegenheiten aus dem Themenbereich Erbrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Fischer (Fachanwalt für Erbrecht) vor Ort in Leipzig.

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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themenbereich Erbrecht betreut Rechtsanwalt Stefan Francke (Fachanwalt für Erbrecht) aus der Stadt Leipzig.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Christian Lothar Fritze
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Fachanwalt Christian Lothar Fritze mit Anwaltskanzlei in Leipzig bietet anwaltliche Hilfe bei rechtlichen Fragen im Fachgebiet Erbrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Leipzig


Pflegekosten & Erbe: Wie Sie Familienvermögen rechtzeitig schützen
24.06.2025Anna OrlowaErbrecht
Frau  Anna Orlowa

Sie möchten Ihr Familienvermögen vor dem Zugriff der Pflegekasse oder des Sozialamts schützen? Erfahren Sie, wie Sie mit Nießbrauch, Schenkungen und Stiftungslösungen Ihr Erbe sichern. Individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erb- und Finanzrecht.   Pflegefall und Sozialhilfe: So schützen Sie Ihr Familienvermögen und Ihr Erbe Die Pflege eines Angehörigen ist nicht nur emotional belastend, sondern kann auch das Familienvermögen und das Erbe in Gefahr bringen. Viele Familien sind überrascht, wenn die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger plötzlich nach Vermögen oder Schenkungen fragt – und im schlimmsten Fall sogar auf das Erbe zugreift. Doch das muss nicht sein: Mit der richtigen rechtlichen Vorsorge lassen sich viele Risiken...

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Güterstandsschaukel: Vermögensschutz und Steueroptimierung
23.06.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Die Güterstandsschaukel stellt ein komplexes, aber effektives Mittel dar, um Vermögensschutz und Steueroptimierung innerhalb der deutschen Rechtsordnung zu kombinieren. In der heutigen Zeit, in der steuerliche Belastungen stark ausgeprägt sind und Vermögenswerte zunehmend gefährdet sind, suchen Paare nach Möglichkeiten, ihr Vermögen zu schützen und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Ein Ansatz hierfür stellt die Güterstandsschaukel dar. Ehegatten können in Deutschland zwischen verschiedenen Güterständen wählen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Die Wahl des Güterstands hat nicht nur Auswirkungen auf den Vermögensschutz, sondern auch auf die steuerliche Behandlung im Falle einer Scheidung oder Erbschaft. Die...

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Immobilien im Erbe: Schenkung vs. Vererbung
23.06.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Viele Menschen bauen in ihrem Leben ein Haus oder erwerben eine Immobilie. Dort werden Kinder und Enkelkinder großgezogen und viele Erinnerungen hängen daran. Um so wichtiger sind Überlegungen dazu, was einmal mit dem Familienheim geschehen soll. Hier stellt sich die Frage einer Schenkung zu Lebzeiten oder der Regelung im Nachlass. Im Rahmen des Erbrechts unterscheid des Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (z.B. in einem Testament). Letzteres bietet die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, wer als Erbe eingesetzt wird und was mit dem vorhandenen Vermögen geschieht. Es kann in dem Testament zudem festgelegt werden, wer einmal das Familienheim erben soll und wie hiermit über den Tod hinaus verfahren werden soll. Dabei sind die...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Leipzig

Fachanwalt Erbrecht Leipzig
Fachanwalt Erbrecht Leipzig (© Jörg Hackemann / Fotolia.com)
... Erbvertrag oder auch ein Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Es ist ferner möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu bekommen. Obendrein können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugesprochen werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen aufzuteilen und Anordnungen festzulegen. Jedoch kann der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament in keinem Fall alleine verfasst werden. Es müssen vielmehr immer mindestens zwei Personen anwesend sein. Er muss zudem von einem Notar beurkundet werden. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Meist möchten die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Besitz zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den Interessen der Familie andererseits. Die folgenden Angehörigen haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Abkömmlinge. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Pflichtteilsverzicht muss vor dem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Besteht im Erbrecht ein Anspruch auf den Pflichtteil auch bei Enterbung?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft abzulehnen. Ein Erbverzicht ist gerade dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn ebenso wie Werte gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Weiterhin kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte enterbt werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil bekommen. Den Pflichtteil erhalten sie nur dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Warum sollte bei Streit mit Miterben nicht gewartet sondern schnell von einem Fachanwalt für Erbrecht Beratung eingeholt werden?

Der rechtliche Bereich des Erbens ist diffizil und oftmals spielen größere Geldsummen bzw. wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben sinnvoll rechtzeitig die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. In Leipzig sind etliche Anwälte mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Anwalt im Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundlegender Fragen helfen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht in Leipzig ein optimaler Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt zum Erbrecht in Leipzig nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Sachwerte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt zum Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

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