Anwalt Erbrecht Limburg – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Limburg (© pure-life-pictures - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Seit seiner Schaffung ca. 1870 ist es im Wesentlichen unverändert geblieben. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt, mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verstorbenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Erbausschlagung, Vermächtnis, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Die letzte Verfügung – - Grundsätzliches zum ...

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Fachanwalt Thomas Stein mit Kanzlei in Limburg bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Fachgebiet Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Limburg


Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbe trägt Risiko für unwirksames Testament
Celle (jur). Stellt sich ein Testament wegen einer psychischen Erkrankung der Erblasserin als unwirksam heraus, muss der zunächst bedachte Erbe auch noch nach Jahren alles wieder herausgeben. Selbst wenn der Erbe den Nachlass im guten Glauben angenommen hat, trägt er das Risiko für die Unwirksamkeit des Testaments, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seiner mündlichen Verhandlung vom 22. November 2022 deutlich machte (Az.: 6 U 2/22). Nach Rücknahme der Berufung wurde so das gleichgerichtete Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig (Urteil vom 27. Dezember 2021, Az.: 12 O 189/20).  Im konkreten Fall hatte eine alleinstehende und kinderlose Frau ihr Vermögen von mehreren Millionen Euro ihrem langjährigen Steuerberater vermacht. Zunächst legte sie dies 2008 in ihrem Testament und dann 2014 noch ... weiter lesen
Erbrecht Vorsicht bei lenkender Ausschlagung des Erbes
14.12.2022
Sechswöchige Ausschlagungsfrist macht fundierte Entscheidung fast unmöglich Die Nachfolgeplanung obliegt dem Erblasser regelmäßig zu Lebzeiten. Ist ein Erbfall bereits eingetreten, sind Gestaltungsmöglichkeiten für die berufenen Erben äußerst eingeschränkt, wenn sie denn überhaupt existieren. Das wichtigste Instrument ist die sogenannte lenkende Ausschlagung, wonach ein Erbe das Erbe ausschlägt und damit gegebenenfalls das durch die ursprüngliche Erbfolge eingetretene Ergebnis korrigiert. Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Gerade aufgrund der Tatsache, dass eine Ausschlagung nur innerhalb von sechs Wochen nach Testamentseröffnung beziehungsweise nach dem Erbfall (wenn kein Testament vorhanden ist) erklärt werden kann, ist bei der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Limburg

Fachanwalt Erbrecht Limburg
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... Erben und Vererben

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 BGB. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich fixiert. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall hinterlegt. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Außerdem kann er Anordnungen festlegen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Überdies können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugeteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mind. 2 Personen erforderlich. Er muss überdies notariell beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Oft möchten die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen auf der anderen Seite. Die folgenden Verwandten haben ein Recht auf den Pflichtteil: Ehegatte, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Das Erbe ausschlagen – warum?

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Möglichkeit, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Ein Erbverzicht ist vor allem dann dringend in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn ebenso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss dies deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für eine Erbausschlagung beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ablehnen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Erbvertrag oder ein Testament erforderlich. Hierin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte enterbt werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Verwandte, den Pflichtteil bekommen. Den Pflichtteil erhalten sie nur in dem Fall nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Probleme und Fragen im Erbrecht? Bei einem Fachanwalt zum Erbrecht sind Sie in den allerbesten Händen!

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und nicht selten spielen größere Summen an Geld beziehungsweise wertvolle Immobilien eine Rolle. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und dies nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Limburg sind etliche Rechtsanwälte mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Anwalt im Erbrecht in Limburg ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenso als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Fragen zu erhalten wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Erbvertrag oder ein Testament? Wie kann ein Erbstreit am besten abgewendet werden? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Limburg ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Limburg als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf den Bereich des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt im Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche fachliche Kompetenz, die gewährleistet, dass Klienten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

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