Anwalt Erbrecht Lörrach – Fachanwälte finden!

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Das dt. Erbrecht ist kompliziert und folgt in zahlreichen Teilen nicht dem alltäglichen Verständnis. Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG Art. 14 verankert ist. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verstorbenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verstorbenen bekommt und wie das geschieht. Es umfasst u.a. Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Lörrach


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Lörrach

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Dies sollte man über die Erbschaft wissen

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Besitz festzulegen. Dafür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 BGB. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Zudem kann er Anordnungen festsetzen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Ferner können im Testament selbstverständlich auch Vermögensgegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind immer mind. 2 Personen von Nöten. Er muss zudem von einem Notar beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen aufgrund der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgelegten Hierarchie. Allerdings ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den Interessen der Familie andererseits. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Allerdings ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor einem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Enterbung: Ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ausschlagen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Werte. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Jedoch erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Ein Anwalt im Erbrecht berät nicht nur kompetent, er vertritt Mandanten im Bedarfsfall auch vor Gericht

Das Erbrecht ist komplex und für den Laien nur schwer zu verstehen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend angeraten, frühzeitig einen Anwalt für Erbrecht zu kontaktieren. In Lörrach sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Fachanwalt für Erbrecht in Lörrach ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Anwalt zum Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundlegenden Fragen geben wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Erbvertrag oder ein Testament? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Lörrach ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt für Erbrecht aus Lörrach nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige fachliche Kompetenz, die gewährleistet, dass Mandanten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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