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Anwalt Erbrecht Lüdenscheid – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Lüdenscheid (© suedwind1 - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Wesentlichen unverändert geblieben. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, was mit dem Besitz des Verstorbenen geschehen soll, wie sich der Besitzübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst Regelungen unter anderen zur Testamentsvollstreckung, zum Erbschein, zum Pflichtteil, zur Erbausschlagung, zum Vermächtnis und so weiter. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. ...

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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Susanne Feige-Baldschun
Adresse Icon Friedrichstr. 9 a , 58507 Lüdenscheid

Zum Fachgebiet Erbrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwältin Susanne Feige-Baldschun (Fachanwältin für Erbrecht) aus der Stadt Lüdenscheid.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Lüdenscheid


Testament erstellen - Grundlagen, Formen und praktische Hinweise
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)31.05.2026Andrea BaumannErbrecht
Frau  Andrea Baumann

Testament erstellen: Grundlagen, Formen und praktische Hinweise Ein Testament ist eine höchstpersönliche Willenserklärung. Darin legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Sie entscheiden, wer was erhält – müssen dabei aber bestimmte gesetzliche Regeln beachten. Rechtliche Grundlagen in Deutschland In Deutschland richten sich Testamente nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere nach den erbrechtlichen Regelungen in den §§ 1937 ff. BGB. Testierfähigkeit In der Regel müssen Sie volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt und in der Lage, Bedeutung und Folgen Ihres Handelns zu verstehen. Ohne Testierfähigkeit ist ein Testament unwirksam....

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Pflichtteil: Das Recht der enterbten Verwandten
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)16.05.2026Andrea BaumannErbrecht
Frau  Andrea Baumann

Die Regelungen zum Pflichtteilsanspruch sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und betreffen insbesondere nahe Verwandte des Erblassers. Der Pflichtteilsanspruch ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts in Deutschland und stellt sicher, dass nahe Angehörige nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Zivilrechtliche Grundlagen des Pflichtteils Der Pflichtteilsanspruch wurde ins Leben gerufen, um nahen Angehörigen, namentlich Ehepartnern, Kindern und Eltern, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses des Erblassers zu gewähren. Gemäß § 2303 BGB haben die Pflichtteilsberechtigten Anspruch auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den sie bei gesetzlicher Erbfolge erhalten hätten. Somit stellt der...

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Vermögensschutz und Nachlassplanung: Leitfaden für Unternehmer
04.03.2026Redaktion fachanwalt.deErbrecht
Vermögensschutz und Nachlassplanung: Leitfaden für Unternehmer

Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, steht irgendwann vor einer entscheidenden Frage: Wie lässt sich das geschaffene Vermögen langfristig bewahren? Der Vermögensschutz für Unternehmer gehört zu den komplexesten Aufgaben an der Schnittstelle von Wirtschafts-, Steuer- und Zivilrecht. Gleichzeitig wird er oft vernachlässigt – sei es aus Zeitmangel, sei es, weil das operative Tagesgeschäft alle Aufmerksamkeit bindet. Dabei zeigt die Praxis im Jahr 2026, dass fehlende Vorsorge im Erbfall oder bei Haftungsansprüchen existenzbedrohende Folgen haben kann. Dieser Leitfaden richtet sich an Selbstständige, Gesellschafter und Geschäftsführer, die ihr Betriebs- und Privatvermögen systematisch absichern möchten. Er beleuchtet die wesentlichen Risiken, stellt bewährte Schutzstrategien vor und zeigt, wie eine durchdachte...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Lüdenscheid

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Das Testament und der Erbvertrag – die letzte Verfügung

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Besitz festzulegen. Dafür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich fixiert. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Außerdem kann er Anordnungen festlegen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Obendrein können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugesprochen werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen zu verteilen und Anordnungen zu treffen. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine verfasst werden. Vielmehr sind stets mind. zwei Personen erforderlich. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Hat der Verblichene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Allerdings ist es der Wunsch zahlreicher Ehepaare, dass nach dem Tod des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn nahen Angehörigen steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Verwandten des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Angehörigen haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehegatte, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor dem Notar abgeschlossen werden, § 2348 BGB.

Schulden des Erblassers: ein sehr guter Grund das Erbe auszuschlagen

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt empfohlen. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss dies gemäß der Frist dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Jedoch erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Ein Fachanwalt zum Erbrecht ist der beste Ansprechpartner bei allen erbschaftsrechtlichen Fragen

Das Erbrecht ist schwierig. Vor allem Rechtslaien fehlt es zumeist an dem unbedingt erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Aus diesem Grund tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und das nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Lüdenscheid sind etliche Anwälte und Anwältinnen mit einer Erbrechtskanzlei ansässig. Ein Fachanwalt zum Erbrecht in Lüdenscheid ist auf der einen Seite die perfekte Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenso als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Auch kann er bei der Klärung grundlegender Rechtsfragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten abgewendet werden? Zum anderen ist ein Anwalt zum Erbrecht aus Lüdenscheid ein optimaler Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Anwalt in Lüdenscheid zum Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Gerade ein Fachanwalt für Erbrecht kann auf diese dringend erforderlichen fundierten Fachkenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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