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Das Erbrecht ist die Ganzheit derjenigen Rechtsnormen, die die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Pflichten und Rechte. An die Stelle des Verschiedenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verblichenen erhält und wie dies geschieht. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Erbausschlagung, Vermächtnis, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

Erbschaft – Erbvertrag, Testament und wer ...

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Fachanwältin Angela Meyer mit Kanzleiniederlassung in Moers hilft Mandanten gern bei Rechtsfragen zum Schwerpunkt Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Moers


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Moers

Fachanwalt Erbrecht Moers
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... hat einen Pflichtteilsanspruch?

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 BGB. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall festgelegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Der Erblasser kann außerdem zum Beispiel Anordnungen festhalten, die ein Erbe zu erfüllen hat, um tatsächlich in den Genuss des Erbes zu kommen. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man indes das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens 2 Personen von Nöten. Er muss zudem von einem Notar beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen aufgrund der notariellen Beurkundung. Hat der Verblichene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind primär die Kinder erbberechtigt. Meist möchten die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteil hat den Zweck den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Zu den Pflichtteilsberechtigen zählen die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehegatte, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor dem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 BGB.

Das Erbe ausschlagen – warum?

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend empfohlen. Denn genauso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss dies deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Die Enterbung der nahen Verwandten muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Den Pflichtteil erhalten sie bloß dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat verübt hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Vertritt ein Fachanwalt für Erbrecht Mandanten im Bedarfsfall auch vor Gericht?

Das Erbrecht ist komplex und für den Laien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben angebracht rechtzeitig den Rat eines Rechtsanwalts im Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. In Moers sind einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht gehört. Ein Fachanwalt im Erbrecht aus Moers ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Moers ein idealer Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt im Erbrecht aus Moers nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Gerade ein Fachanwalt zum Erbrecht kann auf diese dringend nötigen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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