Anwalt Erbrecht Mülheim an der Ruhr – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Mülheim an der Ruhr (© petermh - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in Deutschland im GG verankert. Es ist ein weitläufiger Rechtsbereich, in dem es zu äußerst komplizierten Verhältnissen kommen kann. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verstorbenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verstorbenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wer den Besitz eines Verstorbenen bekommt und auf welche Weise dies geschieht. Es umfasst u.a. Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch des BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

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Fachanwalt Jan Ehring mit Kanzlei in Mülheim an der Ruhr hilft als Rechtsanwalt Mandanten fachkundig bei aktuellen Rechtsproblemen aus dem Bereich Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Mülheim an der Ruhr


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Mülheim an der Ruhr

Fachanwalt Erbrecht Mülheim an der Ruhr
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Wie wird im Testament der letzte Wille hieb- und stichfest gemacht?

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Regelungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Der Erblasser kann außerdem z.B. Anordnungen geben, die ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine verfasst werden. Vielmehr sind immer mindestens zwei Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Falls kein Testament und kein Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Allerdings wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Zwar hat der Erblasser generell das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Pflichtteil hat den Zweck den nächsten Verwandten des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Pflichtteilsverzicht muss vor einem Notar abgeschlossen werden, § 2348 BGB.

Welche Hintergründe und Gründe bestehen bei einer Erbausschlagung?

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das komplette Erbe zu verzichten. Gerade wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Werte. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man Angehörige enterben, dann muss ein Erbvertrag oder ein Testament verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wissen sollte man, dass zwar Angehörige enterbt werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil erhalten. Den Pflichtteil erhalten sie bloß in dem Fall nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Warum ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht der beste Ansprechpartner bei sämtichen erbschaftsrechtlichen Fragen?

Das Erbrecht ist komplex und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben sinnvoll frühzeitig die Unterstützung eines Anwalts zum Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall von einem Anwalt beraten lassen. In Mülheim an der Ruhr sind ein paar Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht aus Mülheim an der Ruhr ist auf der einen Seite die perfekte Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen helfen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Wie kann ein Streit um das Erbe am besten verhindert werden? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Mülheim an der Ruhr ein idealer Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt zum Erbrecht aus Mülheim an der Ruhr als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Sachwerte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Gerade ein Fachanwalt zum Erbrecht kann auf diese dringend nötigen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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