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Anwalt Erbrecht Neuruppin – Fachanwälte finden!

Blick auf Neuruppin
Anwalt Erbrecht Neuruppin (© babelsberger - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in seiner Vielgestaltigkeit und wegen der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine extrem komplexe rechtliche Materie. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verstorbenen. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Vermögen des Verstorbenen passieren soll, wie sich der Besitzübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Dies sollte man über das Erben und Vererben wissen Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 BGB möglich, Erben für sein Vermögen zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist eine ...

Anwalt Erbrecht Neuruppin (© babelsberger - Fotolia.com)
3 Fachanwälte für Erbrecht in Neuruppin
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Ulrich Günther
Adresse Icon Karl-Marx-Str. 87 , 16816 Neuruppin

Zum Fachbereich Erbrecht berät Sie gern Rechtsanwalt Ulrich Günther (Fachanwalt für Erbrecht) mit Fachanwaltssitz in Neuruppin.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Juliane Böhm
Adresse Icon Fontaneplatz 3 , 16816 Neuruppin

Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themengebiet Erbrecht betreut Rechtsanwältin Juliane Böhm (Fachanwältin für Erbrecht) in Neuruppin.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Torsten Schuster
Adresse Icon Präsidentenstr. 48 , 16816 Neuruppin

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Neuruppin


Pflichtteil: Das Recht der enterbten Verwandten
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(1 Bewertung)16.05.2026Andrea BaumannErbrecht
Frau  Andrea Baumann

Die Regelungen zum Pflichtteilsanspruch sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und betreffen insbesondere nahe Verwandte des Erblassers. Der Pflichtteilsanspruch ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts in Deutschland und stellt sicher, dass nahe Angehörige nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Zivilrechtliche Grundlagen des Pflichtteils Der Pflichtteilsanspruch wurde ins Leben gerufen, um nahen Angehörigen, namentlich Ehepartnern, Kindern und Eltern, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses des Erblassers zu gewähren. Gemäß § 2303 BGB haben die Pflichtteilsberechtigten Anspruch auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den sie bei gesetzlicher Erbfolge erhalten hätten. Somit stellt der...

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Vermögensschutz und Nachlassplanung: Leitfaden für Unternehmer
04.03.2026Redaktion fachanwalt.deErbrecht
Vermögensschutz und Nachlassplanung: Leitfaden für Unternehmer

Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, steht irgendwann vor einer entscheidenden Frage: Wie lässt sich das geschaffene Vermögen langfristig bewahren? Der Vermögensschutz für Unternehmer gehört zu den komplexesten Aufgaben an der Schnittstelle von Wirtschafts-, Steuer- und Zivilrecht. Gleichzeitig wird er oft vernachlässigt – sei es aus Zeitmangel, sei es, weil das operative Tagesgeschäft alle Aufmerksamkeit bindet. Dabei zeigt die Praxis im Jahr 2026, dass fehlende Vorsorge im Erbfall oder bei Haftungsansprüchen existenzbedrohende Folgen haben kann. Dieser Leitfaden richtet sich an Selbstständige, Gesellschafter und Geschäftsführer, die ihr Betriebs- und Privatvermögen systematisch absichern möchten. Er beleuchtet die wesentlichen Risiken, stellt bewährte Schutzstrategien vor und zeigt, wie eine durchdachte...

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Vorschläge der Wirtschaftsweisen: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
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(1 Bewertung)14.11.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern.  Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Neuruppin

Fachanwalt Erbrecht Neuruppin
Fachanwalt Erbrecht Neuruppin (© babelsberger - Fotolia.com)
... Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Außerdem kann er Anordnungen festlegen, die von Erben zu erfüllen sind, um auch wirklich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man indes das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens 2 Personen erforderlich. Er muss überdies notariell beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen aufgrund der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind primär die Nachkommen erbberechtigt. Oft wünschen die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Der Sinn des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten wenigstens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Die folgenden Angehörigen haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf den Pflichtteil bedarf einer notariellen Beurkundung.

Erbrecht - Pflichtteil auch bei Enterbung

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft auszuschlagen. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend empfohlen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Vermögen. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Weiterhin kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man Verwandte vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Differenzen mit der Erbengemeinschaft? Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und oftmals spielen größere Summen an Geld beziehungsweise wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt im Erbrecht zu konsultieren. In Neuruppin sind etliche Anwälte und Anwältinnen mit einer Anwaltskanzlei für Erbrecht ansässig. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Neuruppin ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Rechtsanwalt im Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Fragen zu bekommen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Erbvertrag oder ein Testament? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt für Erbrecht in Neuruppin ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht in Neuruppin nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt zum Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Klienten optimal beraten und vertreten sind.

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