Anwalt Erbrecht Norderstedt – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Norderstedt (© Tom Hansen - Fotolia.com)

Seit seiner Schaffung um 1870 ist das dt. Erbrecht im Kern unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im GG Art. 14 verankert. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Vermögen des Verstorbenen passieren soll, wie sich der Besitzübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst Regelungen u.a. zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Das sollte man über die Erbschaft wissen

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Nachlass zu bestimmen. Dafür von Nöten ...

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Zum juristischen Thema Erbrecht berät Sie gern Rechtsanwalt Klaus Soth (Fachanwalt für Erbrecht) mit Fachanwaltssitz in Norderstedt.
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Fachanwältin Silke Böckermann mit Fachanwaltskanzlei in Norderstedt unterstützt Mandanten und erörtert Fragen im Anwaltsschwerpunkt Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Norderstedt


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Norderstedt

... ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 BGB. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich fixiert. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Regelungen auf, wie der Nachlass verteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Es ist überdies möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu bekommen. Darüber hinaus können im Testament selbstverständlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen zu verteilen und Anordnungen zu treffen. Während man jedoch das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mind. zwei Personen von Nöten. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Hat der Verstorbene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Allerdings wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den Interessen der Familie auf der anderen Seite. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Angehörigen: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Erbverzicht und Erbunwürdigkeit

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Option, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Gerade wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn ebenso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ausschlagen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen. Möchte man Verwandte enterben, dann muss ein Testament oder Erbvertrag niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Bei Streit mit der Erbengemeinschaft sollte man nicht zögern und sich schnell von einem Anwalt beraten lassen

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und oftmals spielen größere Geldsummen beziehungsweise wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, rechtzeitig einen Rechtsanwalt im Erbrecht zu konsultieren. In Norderstedt sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Fachanwalt im Erbrecht in Norderstedt ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Fachanwalt zum Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Rechtsfragen zu erhalten wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Erbvertrag oder ein Testament? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Anwalt für Erbrecht in Norderstedt ein idealer Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Rechtsanwalt aus Norderstedt zum Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und Beträge geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt im Erbrecht kann auf diese dringend nötigen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.

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