Anwalt Erbrecht Offenburg – Fachanwälte finden!
Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen u.a. zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zum Pflichtteil, zur Erbausschlagung, zum Vermächtnis und so weiter. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Offenburg
Über Fachanwälte für Erbrecht in Offenburg
Das Testament, der Erbvertrag und der Pflichtteilsanspruch
Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Dafür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 BGB. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Das Testament stellt ebenso wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Es ist überdies möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu bekommen. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Jedoch kann der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament nicht alleine verfasst werden. Es müssen vielmehr stets mind. zwei Personen zugegen sein. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Aufgrund der u.a. notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Allerdings wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament niedergelegt werden. In diesem können sich Ehegatten im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Verwandten des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Angehörigen haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.
Erbrecht - Anspruch auf den Pflichtteil auch bei Enterbung
Wie dargelegt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt angeraten. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Vermögen. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Darin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Jedoch erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.
Streit mit der Erbengemeinschaft? Holen Sie sich Hilfe bei einem Fachanwalt für Erbrecht
Das Erbrecht ist diffizil und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, frühzeitig einen Anwalt zum Erbrecht zu kontaktieren. In Offenburg sind etliche Anwälte und Anwältinnen mit einer Anwaltskanzlei für Erbrecht ansässig. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Offenburg ist auf der einen Seite die perfekte Anlaufstelle, wenn man sich rund um das Testament und das Thema Vererben beraten lassen möchte. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenso als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Er kann zudem ein Klärung bei grundsätzlichen Fragestellungen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt im Erbrecht aus Offenburg ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder einer Erbstreitigkeit. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt für Erbrecht in Offenburg als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Rechtsvertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt für Erbrecht kann auf diese dringend nötigen fundierten Kenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.