Anwalt Erbrecht Remscheid – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Remscheid (© Jürgen Hüls - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung ca. 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen u.a. zur Testamentsvollstreckung, zum Erbschein, zur Erbausschlagung, zum Pflichtteil, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Was sollten Erben und Erblasser über Erbvertrag, Testament und Pflichtteilsanspruch wissen?

Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. In Frage kommen hier der ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Remscheid


Erbrecht Pflichtteil beantragt heißt noch nicht Pflichtteil erhalten
Frankfurt/Main (jur). Setzen sich Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein, hängt die Wirkung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ von ihrer konkreten Formulierung ab. Das zeigt ein am Montag, 6. März 2023, bekanntgegebener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 21 W 104/22). Eine Klausel, die an den „Erhalt“ des Pflichtteils anknüpft, setzt danach „einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus.“  Mehr als die Hälfte der Ehepaare vereinbaren inzwischen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod auch des zweiten Elternteils sind dann die Kinder sogenannte Schlusserben.  Dennoch können Kinder auch schon nach dem Tod des ersten Elternteils einen bestimmten Pflichtteil beantragen. Um dies zu verhindern, wird ... weiter lesen
Erbrecht „Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.   Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen
Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Remscheid

Fachanwalt Erbrecht Remscheid
Fachanwalt Erbrecht Remscheid (© Jürgen Hüls - Fotolia.com)
... Erbvertrag oder auch das Testament. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Der Erblasser kann außerdem zum Beispiel Anordnungen festhalten, die ein Erbe zu erfüllen hat, um tatsächlich in den Genuss des Erbes zu kommen. Obendrein können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugeteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mindestens 2 Personen erforderlich. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament unter anderen aufgrund der notariellen Beurkundung. Hat der Verblichene keinen Erbvertrag oder kein Testament niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Meist wünschen die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament niedergelegt werden. In diesem können sich Ehegatten im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen auf der anderen Seite. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Abkömmlinge. Allerdings ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der Pflichtteilsverzicht muss vor einem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Wie können über eine Enterbung ungeliebte Verwandte enterbt werden?

Wie angesprochen ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Möglichkeit, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ablehnen. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Ausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss dies deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ablehnen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Angehörige vom Erbe ausschließen. Die Enterbung der nahen Verwandten muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Hilft eine Anwalt zum Erbrecht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit eines Erblassers oder bei einer Testamentsanfechtung?

Das Erbrecht ist komplex. Gerade Laien fehlt es zumeist an dem unbedingt nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, rechtzeitig einen Anwalt im Erbrecht zu kontaktieren. In Remscheid sind etliche Rechtsanwälte mit einer Erbrechtskanzlei ansässig. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Remscheid ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Der Rechtsanwalt im Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Fragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Remscheid ein optimaler Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Anwalt aus Remscheid für Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Klienten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

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