Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verstorbenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, was mit dem Vermögen des Verblichenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Erbausschlagung, Vermächtnis, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Erben und Vererben: Was muss man beim Erbe beachten? ...
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Jetzt Profil anlegenBerliner Testament: So vermeiden Sie steuerliche Nachteile bei Vermächtnissen – BFH-Urteil zeigt neue Risiken. Das BFH-Urteil zur Erbschaftsteuer beim Berliner Testament zeigt: Vermächtnisse sind oft erst beim zweiten Erbfall abziehbar. Erfahren Sie, wie Sie Steuerfallen vermeiden und rechtlich sicher planen. Wer in Esslingen oder der Region Stuttgart ein Berliner Testament errichtet, sieht sich mit komplexen rechtlichen und steuerlichen Fragen konfrontiert. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.10.2023 (Az. II R 34/20) macht deutlich: Die steuerliche Behandlung von Vermächtnissen im Berliner Testament ist nicht trivial. Das Berliner Testament: Vorteile und Risiken Das Berliner Testament ist bei Ehepaaren beliebt, weil es beiden Partnern...
weiter lesenSie möchten Ihr Familienvermögen vor dem Zugriff der Pflegekasse oder des Sozialamts schützen? Erfahren Sie, wie Sie mit Nießbrauch, Schenkungen und Stiftungslösungen Ihr Erbe sichern. Individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erb- und Finanzrecht. Pflegefall und Sozialhilfe: So schützen Sie Ihr Familienvermögen und Ihr Erbe Die Pflege eines Angehörigen ist nicht nur emotional belastend, sondern kann auch das Familienvermögen und das Erbe in Gefahr bringen. Viele Familien sind überrascht, wenn die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger plötzlich nach Vermögen oder Schenkungen fragt – und im schlimmsten Fall sogar auf das Erbe zugreift. Doch das muss nicht sein: Mit der richtigen rechtlichen Vorsorge lassen sich viele Risiken...
weiter lesenDie Güterstandsschaukel stellt ein komplexes, aber effektives Mittel dar, um Vermögensschutz und Steueroptimierung innerhalb der deutschen Rechtsordnung zu kombinieren. In der heutigen Zeit, in der steuerliche Belastungen stark ausgeprägt sind und Vermögenswerte zunehmend gefährdet sind, suchen Paare nach Möglichkeiten, ihr Vermögen zu schützen und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Ein Ansatz hierfür stellt die Güterstandsschaukel dar. Ehegatten können in Deutschland zwischen verschiedenen Güterständen wählen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Die Wahl des Güterstands hat nicht nur Auswirkungen auf den Vermögensschutz, sondern auch auf die steuerliche Behandlung im Falle einer Scheidung oder Erbschaft. Die...
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Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Option, auf die komplette Erbschaft zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend empfohlen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Vermögen. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat in der Regel sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man Angehörige enterben, dann muss ein Testament oder Erbvertrag niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.
Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien nur schwer zu verstehen. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und dies nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Rosenheim sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt zum Erbrecht in Rosenheim ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Anwalt zum Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Rechtsfragen zu bekommen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Anwalt für Erbrecht aus Rosenheim ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht in Rosenheim nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Sachwerte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt zum Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die erforderliche Fachkompetenz, die gewährleistet, dass Klienten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.