Anwalt Erbrecht Rosenheim – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Rosenheim (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verstorbenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird normiert, was mit dem Vermögen des Verblichenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Erbausschlagung, Vermächtnis, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

Erben und Vererben: Was muss man beim Erbe beachten?

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Rosenheim


Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen
Erbrecht Erbschaft und der letzte gewöhnliche Aufenthalt – deutsches oder polnisches Recht?
09.08.2024
Wenn es um grenzüberschreitende Erbfälle geht, kann der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers eine entscheidende Rolle spielen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt klargestellt, welche Kriterien für die Bestimmung dieses Aufenthaltsortes maßgeblich sind, insbesondere bei Pflegebedürftigen, die ins Ausland gebracht wurden. Hier erfahren Sie, worauf Sie in solchen Fällen achten sollten. Was ist der „gewöhnliche Aufenthaltsort“ und warum ist er wichtig? Der gewöhnliche Aufenthaltsort einer Person ist in Erbsachen von zentraler Bedeutung, da er darüber entscheidet, welches Land und welches Rechtssystem für die Abwicklung des Nachlasses zuständig ist . Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) regelt, dass die Gerichte des Landes ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Rosenheim

Fachanwalt Erbrecht Rosenheim
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... Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 BGB möglich, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verblichenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich fixiert. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Es ist ferner möglich, Anordnungen zu fixieren, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu bekommen. Darüber hinaus können im Testament selbstverständlich auch Vermögensgegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mind. 2 Personen erforderlich. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Hat der Verblichene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Oft möchten die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Verwandten des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatte. Allerdings ist auch ein Verzicht auf den Pflichtteil möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Die Erbausschlagung – weshalb?

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Option, auf die komplette Erbschaft zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend empfohlen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Vermögen. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat in der Regel sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man Angehörige enterben, dann muss ein Testament oder Erbvertrag niedergelegt werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser belegbar nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Ein Anwalt zum Erbrecht berät nicht nur fachkundig, er vertritt Mandanten bei Bedarf auch vor Gericht

Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien nur schwer zu verstehen. Daher tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und dies nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Rosenheim sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt zum Erbrecht in Rosenheim ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um die Themen Erben und Vererben beraten lassen möchte. Der Anwalt zum Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Rechtsfragen zu bekommen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Wie kann ein Erbstreit am besten verhindert werden? Zum anderen ist ein Anwalt für Erbrecht aus Rosenheim ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht in Rosenheim nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Sachwerte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt zum Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die erforderliche Fachkompetenz, die gewährleistet, dass Klienten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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