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Anwalt Erbrecht Rostock – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Rostock (© Rico K. - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verstorbenen. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Besitz des Verstorbenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst u.a. Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Wie kann per Testament und Erbvertrag der letzte Wille rechtssicher gemacht werden? Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür von Nöten ist ...

Anwalt Erbrecht Rostock (© Rico K. - Fotolia.com)
5 Fachanwälte für Erbrecht in Rostock
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Thomas Arndt Arndt & Urban Rechtsanwälte und Steuerberater
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Zum Schwerpunkt Erbrecht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwalt Thomas Arndt (Fachanwalt für Erbrecht) mit Fachanwaltssitz in Rostock.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Michael Rode
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Fachanwalt Michael Rode mit Fachanwaltskanzlei in Rostock bietet Rechtsberatung bei rechtlichen Fragen im Fachbereich Erbrecht.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Heinrich-Cornelius Alders
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Zum juristischen Thema Erbrecht berät Sie gern Rechtsanwalt Heinrich-Cornelius Alders (Fachanwalt für Erbrecht) mit Fachanwaltssitz in Rostock.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Ralf Leist
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Fachanwalt Ralf Leist mit Fachanwaltskanzlei in Rostock bietet Rechtsberatung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Fachgebiet Erbrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Prof. Dr. Hans Peter Glöckner
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Rechtsprobleme aus dem Fachbereich Erbrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans Peter Glöckner (Fachanwalt für Erbrecht) im Ort Rostock.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Rostock


Vermögensschutz und Nachlassplanung: Leitfaden für Unternehmer
04.03.2026Redaktion fachanwalt.deErbrecht
Vermögensschutz und Nachlassplanung: Leitfaden für Unternehmer

Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, steht irgendwann vor einer entscheidenden Frage: Wie lässt sich das geschaffene Vermögen langfristig bewahren? Der Vermögensschutz für Unternehmer gehört zu den komplexesten Aufgaben an der Schnittstelle von Wirtschafts-, Steuer- und Zivilrecht. Gleichzeitig wird er oft vernachlässigt – sei es aus Zeitmangel, sei es, weil das operative Tagesgeschäft alle Aufmerksamkeit bindet. Dabei zeigt die Praxis im Jahr 2026, dass fehlende Vorsorge im Erbfall oder bei Haftungsansprüchen existenzbedrohende Folgen haben kann. Dieser Leitfaden richtet sich an Selbstständige, Gesellschafter und Geschäftsführer, die ihr Betriebs- und Privatvermögen systematisch absichern möchten. Er beleuchtet die wesentlichen Risiken, stellt bewährte Schutzstrategien vor und zeigt, wie eine durchdachte...

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Wer erbt, wenn ein kinderloser Ehepartner stirbt?
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(3 Bewertungen)16.02.2026Claudia HüstebeckErbrecht
Frau  Claudia Hüstebeck

Sehr häufig glauben Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, dass ihnen alles, was sie im Vermögen haben, gemeinsam gehört. Hierbei handelt es sich ebenso um einen Irrtum, wie die Vorstellung, dass ein Ehepartner automatisch das Vermögen des anderen erbt, wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt. Vielfach unbekannt ist, dass gem. § 1931 Abs. 1 S. 1 BGB neben einem kinderlosen verheirateten Erblasser die Eltern oder, wenn diese nicht mehr leben, Geschwister bzw. die Großeltern gesetzliche Erben sind. Nur dann, wenn aus diesem Personenkreis keiner mehr lebt, erhält der überlebende Ehegatte gem.   § 1931 Abs. 2 BGB die ganze Erbschaft. Für Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, bedeutet das,...

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Vorschläge der Wirtschaftsweisen: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
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(1 Bewertung)14.11.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern.  Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Rostock

Fachanwalt Erbrecht Rostock
Fachanwalt Erbrecht Rostock (© Rico K. - Fotolia.com)
... eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Regelungen für den Erbfall auf. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann ferner zum Beispiel Anordnungen geben, welche ein Erbe zu erfüllen hat, um tatsächlich in den Genuss des Erbes zu kommen. Obendrein können auch einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zugeteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind immer mind. zwei Personen erforderlich. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der u.a. notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Falls kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Kinder erbberechtigt. Jedoch wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Die Testierfreiheit des Erblassers unterliegt jedoch gewissen Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Pflichtteil hat den Zweck den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Ist ein verschuldeter Erblasser ein guter Grund, um das Erbe auszuschlagen?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt angeraten. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Verwandten muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Hilft ein Fachanwalt bei Zweifeln an der Testierfähigkeit eines Erblassers oder bei einer Testamentsanfechtung?

Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt zum Erbrecht zu konsultieren. In Rostock sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht gehört. Ein Anwalt für Erbrecht in Rostock ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Fragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Rostock ein unentbehrlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Rostock als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten bestens beraten und vertreten sind.

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