Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verstorbenen. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Besitz des Verstorbenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst u.a. Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Wie kann per Testament und Erbvertrag der letzte Wille rechtssicher gemacht werden? Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür von Nöten ist ...
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Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, steht irgendwann vor einer entscheidenden Frage: Wie lässt sich das geschaffene Vermögen langfristig bewahren? Der Vermögensschutz für Unternehmer gehört zu den komplexesten Aufgaben an der Schnittstelle von Wirtschafts-, Steuer- und Zivilrecht. Gleichzeitig wird er oft vernachlässigt – sei es aus Zeitmangel, sei es, weil das operative Tagesgeschäft alle Aufmerksamkeit bindet. Dabei zeigt die Praxis im Jahr 2026, dass fehlende Vorsorge im Erbfall oder bei Haftungsansprüchen existenzbedrohende Folgen haben kann. Dieser Leitfaden richtet sich an Selbstständige, Gesellschafter und Geschäftsführer, die ihr Betriebs- und Privatvermögen systematisch absichern möchten. Er beleuchtet die wesentlichen Risiken, stellt bewährte Schutzstrategien vor und zeigt, wie eine durchdachte...
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Sehr häufig glauben Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, dass ihnen alles, was sie im Vermögen haben, gemeinsam gehört. Hierbei handelt es sich ebenso um einen Irrtum, wie die Vorstellung, dass ein Ehepartner automatisch das Vermögen des anderen erbt, wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt. Vielfach unbekannt ist, dass gem. § 1931 Abs. 1 S. 1 BGB neben einem kinderlosen verheirateten Erblasser die Eltern oder, wenn diese nicht mehr leben, Geschwister bzw. die Großeltern gesetzliche Erben sind. Nur dann, wenn aus diesem Personenkreis keiner mehr lebt, erhält der überlebende Ehegatte gem. § 1931 Abs. 2 BGB die ganze Erbschaft. Für Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, bedeutet das,...
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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern. Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei...
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Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt angeraten. Denn auch die Rechte und Pflichten aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Verwandten muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.
Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt zum Erbrecht zu konsultieren. In Rostock sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht gehört. Ein Anwalt für Erbrecht in Rostock ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Fragen helfen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Rostock ein unentbehrlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Rostock als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten bestens beraten und vertreten sind.